Käufer meldet Neuware als defekt

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maRiio
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Registriert: 21.07.2010, 08:33

Käufer meldet Neuware als defekt

Beitrag von maRiio » 21.07.2010, 08:44

Hallo liebe Community,

nach langer Zeit als Verkäufer bei eBay habe ich nun ein Problem mit einem Käufer, der behauptet, die Ware, die ich ihm gesandt habe, sei defekt.

Es geht um auf eBay angebotene Corsair Dominator RAM (Arbeitsspeicher für den PC). In Summe sind es vier Riegel mit je 1GigaByte. Der RAM wurde vor dem Verkauf auf Funktion getestet und funktionierte einwandfrei.
Diese habe ich aufgrund nicht passender Hardware dann weiter um 51€ + 6€ versichterten Versand innerhalb Österreichs verkauft.

Nach einem guten Monat meldet sich bei mir die Anwälting des Käufers, dass ihr Mandant behauptet, die RAM seien alle (!) kaputt.
Der Speicher wurde mir als Sponsoring-Artikel vom Hersteller selbst als Neuware geschickt (ohne Rechnung).

Nach ein paar Minuten am Telefon wurde mir gesagt, dass bei den Riegeln ein schwarzes Viereck abgebrochen sei und dieser nun defekt sei.
Für alle, die den RAM nicht kennen (schätze mal, die Mehrheit ;)), hier ein Bild:

http://benchmarkreviews.com/images/revi ... 3_angl.jpg

Nun klagte er mich auf den Kaufpreis plus 62€ obendrauf. Macht insgesamt 113€. Sollte ich das nicht bezahlen, so wird das der Staatsanwaltschaft weitergereicht.
Ich bin recht verzeifelt, und habe keine Ahnung, wie ich da weiter vorgehen soll. Ich habe vorerst einmal ein Foto des "schwarzen Vierecks" und der RAM-Riegel selbst angefordert.

Zu erwähnen Sei noch, dass ich leider keinen Rechtsschutz abgeschlossen habe. Wie kann ich da weiter vorgehen? :(

Ich hoffe um Hilfe und bedanke mich schon vorerstmal recht herzlich,

LG aus Villach,
Mario



MG
Beiträge: 1496
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 21.07.2010, 09:14

1. Der Kontakt über die Anwältin war der erste Kontakt des Käufers? Wenn ja, dann ist das schon etwas auffällig.

2. Die Drohung mit der Strafanzeige ist recht gewagt von der Kollegin. Das wäre nur dann denkbar, wenn Sie ganz bewusst, defekte Ware als funktionstüchtig verkauft hätten, wofür es jedoch keinen Anhaltspunkt Ihrere Schulderung nach gibt.

3. Im Falle eines Zivilprozesses müsste geklärt werden, ob Sie die Ware defektfrei versendet haben, etc. Vielleicht hat der Käufer ja auch die Ware beim Einbauversuch ruiniert... Auffallend ist jedenfalls die lange Zeit zwischen Lieferung und Mängelrüge, aber unter Konsumenten egal.

Ein Prozess ist aber doch für beide Seiten finanziell riskant, denn wie heissts: Bei Gericht bekommt man nicht Gerechtigkeit, sondern ein Urteil..

Da Sie die Teile ja ohnedies gratsi bekommen habe würde mein
Vorschlag lauten:

Bieten Sie dem Käufer - unpräjudiziell für einen allfälligen Prozess und ohne dass damit ein Eingeständnis iregndeines Fehlverhaltens Ihrerseits verbunden wäre (dieses Textpassage ist wichtig!!)an, den Kaufpreis zu ersetzen. Anwaltskosten anerkennen sie nicht, da für eine Mängelrüge das sofortige Einschreiten eines Anwaltes nicht erfordelrich ist (sollte der Käufer schon vorher Ihnen den Mangel angezeigt haben, dann gilt das natürlich nicht).

mfG
RA Michael Gruner

maRiio
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.2010, 08:33

Beitrag von maRiio » 21.07.2010, 09:24

Herr Gruner,

erstens danke ich Ihnen vielmals für die wirklich schnelle und fachliche Auskunft.

Zum Punkt 1: Ja, das war die erste Kontaktaufnahme mit mir, nachdem er behauptete, mir ein Mail geschrieben zu haben, dass bei mir aber nicht angekommen ist (auch nicht im SPAM-Ordner).

Zum Punkt 2: Das dachte ich mir ebenfalls.
Anscheinend ist ein normaler Rückversand der Ware mit Kostenerstattung nicht gewollt, was mir erstens aufstößt und auf leicht gemachte Geldmacherei seitens Käufer hinausläuft (so spekuliere ich).

Punkt 3: Das ist leider das Problem, da ich leider keinerlei Beweise habe, die in irgendeiner Weise aussagen, ich hätte die Ware neuwertig verkauft.
Auch aber nicht, dass ich sie als defekt verschickt hätte.
Vor Gericht will ich wegen 51€ nicht gehen, nur finde ich leider keinen anderen Weg, aus dieser Sache ohne zusätzliche Zahlungen an den Herrn XXX herauszukommen.
Das Geld wäre ich sofort bereit zu rücküberweisen, aber anscheinend liegt das nicht im Ermessen meines Gegenübers...

LG
Mario

edit: Was ich zu erwähnen vergas. Der Artikel wurde im Beisein der Anwältin geöffnet. Daraufhin gleich die Klage eingereicht und an mich gesendet.
1. Warum sollte ich gekaufte Ware im Beisein eines Anwalts öffnen?
2. Wielange dauert es, bis mich so ein Schreiben einer Anwälting erreicht? Ein Monat bis sechs Wochen erscheinen mir schon etwas lang.

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