unkündbarer vertrag

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

unkündbarer vertrag

Beitrag von JUSLINE » 28.12.2001, 09:12

gibt es eine möglichkeit gegen folgende vertragsbestimmungen vorzugehen? (es handelt sich dabei um einen wärmelieferungs-einzelvertrag der fernwärme wien):





1. [...] stellen für Fernwärme Wien erhebliche Aufwendungen dar.

Die Vertragsdauer sowie die Kündigungsbestimmungen werden in Übereinstimmung mit §15 Absatz 3 des Konsumentenschutzgesetzes wie folgt vereinbart:



2. [...]

Im Falle von Wohnungseigentum wird der Vertrag auf die Dauer der Eigentumsrecht des Kunden am Nutzungsobjekt abgeschlossen und ist während dieser Zeit [...] beiderseits unkündbar. Er kann vom Kunden nur bei gleichzeitiger Übertragung des Eigentumsrechts aufgekündigt werden [...].





meiner (ich = laie) meinung nach läßt sich aus §15 des KSchG beim besten willen nicht die vollkommene unkündbarkeit (außer bei aufgabe des eigentumsrecht) eines vertrages ableiten. das gesetz spricht immerhin von "angemessenen" kündigungsterminen und -fristen. laut vertragspartner haben aber unabhängige gerichte diese klausel für rechtens befunden.





weiß irgend jemand was darüber? darf es wirklich derart unkündbare verträge geben?

vielleicht weiß jemand die geschäftszahlen der gerichtsurteile (falls diese überhaupt existieren).





vielen dank



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: unkündbarer vertrag

Beitrag von JUSLINE » 29.12.2001, 18:23

Unter http://www.konsument.at/seiten/p586.htm#tel gibts eine Entscheidung zum Problem Kündigung/lange Vertragsdauer, die zwar nicht direkt auf ihren Fall anwendbar ist, die aber Hinweise auf bei dieser Thematik verwendete Argumente gibt. Eine VKI- oder AK-Auskunft sollte man jedenfalls unbedingt einholen. Wahrscheinlich würde man Ihnen im Streitfall einen Beschluß d. WE-Gemeinschaft gem. § 14 WEG auf Zuleitung d. Fernwärme entgegenhalten (ob mit Erfolg kann ich nicht sagen) und damit eine praktisch untrennbare Verbundenheit des Fernwärmelieferungs-Vertrages mit dem Nutzungsrecht behaupten.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 66 Gäste