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Besuch eines Strafgefangenen

Verfasst: 17.07.2010, 08:02
von barbella2
Hallo an Alle,

ich hab eine (blöde) Frage: was muss ich tun, wenn ich einen Bekannten im Gefängnis besuchen oder ihm einen Brief schreiben will? Und wie bekomm ich überhaupt heraus in welcher JA er sich befindet?

Er wurde letzte Woche zu 30 Monaten unbedingt verurteilt und befand sich davor in der JA Leoben in U-Haft. Ich nehme an, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (bin mir aber nicht sicher).

Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antworten
Liebe Grüße
Barbella

Re: Besuch eines Strafgefangenen

Verfasst: 17.07.2010, 08:35
von leelan
am besten du gehst zu dem gericht, wo die verhandlung war und erkundigst dich.....
dort erfährst du, ob das urteil rechtskräftig ist und wo er einsitzt.

gruss

Verfasst: 17.07.2010, 09:46
von barbella2
...ob das urteil rechtskräftig ist und wo er einsitzt.
und wenn ich das rausgefunden hab, was mach in dann?

Muss ich den Besuch in der JA anmelden und wie läuft das dann ab?
Werden Briefe (in beide Richtungen) von der JA geöffnet und gelesen oder dürfen die das aufgrund des "Briefgeheimnisses" nicht?

lg Barbella

Verfasst: 17.07.2010, 14:20
von leelan
wenn du weisst, wo er einsitzt, dann wird man dir dort ganz genau die hausordung erklären. ob briefgeheimnis oder nicht spielt keine rolle. prinzipiell schreibt man dinge, die niemand erfahren soll, nicht nieder !