Grüß Gott,
folgende Problemdarstellung:
Person A steht am Beginn des deutschen (!) Insolvenzverfahrens. Aus einem laufenden österreichischen (!) Strafverfahren bestehen darüber hinaus 5 geschädigte Personen. Diese müssen als Mitgläubiger am Insolvenzverfahren teilhaben. Hierzu benötigt der deutsche (!) Insolvenzverwalter deren Anschrift um selbiges bekannt zu geben. Diese sind Person A nicht mehr bekannt (Namen ja, aber keine, bzw. nur unvollständige Kontaktdaten). Kann Person A bei der Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Anschriften erbitten , schriftlich? A hält sich derzeit in Deutschland auf und möchte aus kostengründen Telefonate nach Österreich möglichst kurz begrenzen (der letzte Versuch kostete 13 €, induziert durch Warteschleifen und dadurch dass A keinen Festnetzanschluss besitzt -> also Mobilkosten). Oder soll der Insolvenzverwalter ein Schreiben aufsetzen? Wie macht man das in dem Fall?
Vielen Dank im Voraus
Datenherausgabe von Staatsanwaltschaft erbitten
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- Registriert: 15.07.2010, 14:44
Person A war/ist Beschuldigter im Strafverfahren? Dann kann A Akteneinsicht nehmen und Aktenkopien herstellen lassen. Aber es wird wahrscheinlich niemand vom gericht den Akt nach den 5 durchsuchen.
Also entweder einen Bevollm. hinschicken, der den Akt durchsucht und die 5 rausschreibt, oder der Masseverw. versuchts im Wege der Amtshilfe über das Insolvenzgericht.
mfG
RA Michael Gruner
Also entweder einen Bevollm. hinschicken, der den Akt durchsucht und die 5 rausschreibt, oder der Masseverw. versuchts im Wege der Amtshilfe über das Insolvenzgericht.
mfG
RA Michael Gruner
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