Hallo,
ist folgende Konstruktion legal und sinnvoll?
Im Gesellschaftsvertrag der OG wird vereinbart, dass der Gewinn so verteilt wird, dass die gemeinsame Einkommenssteuerlast minimal ist. Zusätzlich wird vereinbart, dass der entstandene Unterschied durch Schenkungen wieder auszugleichen ist.
Vielen lieben Dank
Peter
OG Gewinnausschüttung nach Einkommenssteuer
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