hallo mitglieder,
ich beabsichtige den nachbau einer guillotine.
meines wissens handelt es sich bei einem fallbeil nicht um eine waffe.
ist der besitz einer guillotine (in österreich) erlaubt ?
wo finde ich die gesetzliche antwort ?
danke
Bau einer Guillotine
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 11.07.2010, 10:42
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 11.07.2010, 10:42
Die geben dir zumindest eine verbindliche Auskunft und Beratung. Besser als in einem Forum zu fragen find ich. Sonst fällt mir nur die Exekutive ein,aber die sind damit sicher überfordert bzw. sowas interessiert sie nicht. Sorry, du kommst um einen Notar nicht rum,oder hast du ne Idee? Ist eigentlich eine sehr interessante Sache.
ich traue den anwälten nicht. bei jedem prozess verliert nicht nur eine partei, sondern auch sein anwalt. anders gesagt, im durchschnitt liegt jeder zweite anwalt falsch !!!
anwälte wollen prozessieren und sich nicht stundenlang informieren, ob der bau eines fallbeils erlaubt ist, oder nicht.
so wie ich es sehe, müsste der bau und der besitz erlaubt sein. ein fallbeil ist keine waffe, sondern eine (tötungs) maschine. sollte diese maschine verboten sein, müsste man alle küchenmesser verbieten und hochhäuser abreissen...
anwälte wollen prozessieren und sich nicht stundenlang informieren, ob der bau eines fallbeils erlaubt ist, oder nicht.
so wie ich es sehe, müsste der bau und der besitz erlaubt sein. ein fallbeil ist keine waffe, sondern eine (tötungs) maschine. sollte diese maschine verboten sein, müsste man alle küchenmesser verbieten und hochhäuser abreissen...

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 93 Gäste