Interpretation Notariatstarifgesetz - Gebühr Grundstückskauf
Verfasst: 03.07.2010, 18:10
Ich wollte mir die möglichen Notarkosten bei einem Grundstückskauf mit dem NTG selbst berechnen. Jedoch bin ich bei der Interpretation etwas unsicher.
1) Wird die Erstellung/Unterschrift des Kaufvertrages und die Eintragung in das Grundbuch als zwei Notarhandlungen gewertet oder wird hier nur ein Vorgang verrechnet?
2) Fällt die Erstellung des Kaufvertrages unter § 18 und das Grundbuchsgesuch unter § 20? Oder beides unter § 18?
3) Wie ist die Berechnungsmethode in den § 18 anzuwenden? Rechne ich folgendermaßen:
Für die ersten 150 € > 15,50 €
Für den Wert zw. 150 € und 1090 € für jede angefangen 70 € > 4,40 €
usw. bis ich bei dem Wert angelangt bin den das Grundstück hat?
Oder Rechne ich den Grundbetrag von 15,50 € und gehe dann zu dem Absatz in dem mein Grundstückswert fällt zB 8 und rechne pro 3630 € eine Gebühr von 48,40 €?
Weiters möchte ich noch wissen ob die Schreibgebühr in § 32 pro ausgefertigter Vertragsseite durch den Notar anfällt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Melanie
1) Wird die Erstellung/Unterschrift des Kaufvertrages und die Eintragung in das Grundbuch als zwei Notarhandlungen gewertet oder wird hier nur ein Vorgang verrechnet?
2) Fällt die Erstellung des Kaufvertrages unter § 18 und das Grundbuchsgesuch unter § 20? Oder beides unter § 18?
3) Wie ist die Berechnungsmethode in den § 18 anzuwenden? Rechne ich folgendermaßen:
Für die ersten 150 € > 15,50 €
Für den Wert zw. 150 € und 1090 € für jede angefangen 70 € > 4,40 €
usw. bis ich bei dem Wert angelangt bin den das Grundstück hat?
Oder Rechne ich den Grundbetrag von 15,50 € und gehe dann zu dem Absatz in dem mein Grundstückswert fällt zB 8 und rechne pro 3630 € eine Gebühr von 48,40 €?
Weiters möchte ich noch wissen ob die Schreibgebühr in § 32 pro ausgefertigter Vertragsseite durch den Notar anfällt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Melanie