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Interpretation Notariatstarifgesetz - Gebühr Grundstückskauf

Verfasst: 03.07.2010, 18:10
von Melanie Mayrhofer
Ich wollte mir die möglichen Notarkosten bei einem Grundstückskauf mit dem NTG selbst berechnen. Jedoch bin ich bei der Interpretation etwas unsicher.

1) Wird die Erstellung/Unterschrift des Kaufvertrages und die Eintragung in das Grundbuch als zwei Notarhandlungen gewertet oder wird hier nur ein Vorgang verrechnet?

2) Fällt die Erstellung des Kaufvertrages unter § 18 und das Grundbuchsgesuch unter § 20? Oder beides unter § 18?

3) Wie ist die Berechnungsmethode in den § 18 anzuwenden? Rechne ich folgendermaßen:
Für die ersten 150 € > 15,50 €
Für den Wert zw. 150 € und 1090 € für jede angefangen 70 € > 4,40 €
usw. bis ich bei dem Wert angelangt bin den das Grundstück hat?

Oder Rechne ich den Grundbetrag von 15,50 € und gehe dann zu dem Absatz in dem mein Grundstückswert fällt zB 8 und rechne pro 3630 € eine Gebühr von 48,40 €?

Weiters möchte ich noch wissen ob die Schreibgebühr in § 32 pro ausgefertigter Vertragsseite durch den Notar anfällt.

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG Melanie

Verfasst: 06.07.2010, 12:29
von MG
zu den Kosten im Detail fragen Sie einen Notar, aber wenn Sie alle Leistungen nach Tarif zahlen sollen, dann ist es jedenfalls weitaus zu teuer....

Vertrag, Treuhandschaft, Unterschriftbeglaubigungen, Grundbuchsgesuch, etc. etc. wären im Prinzip alles einzelne Leistungen. In Summe aber ein Betrag, den freiwillig (leider :wink: ) niemand heutzutage zu zahlen bereit ist.

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at