Dürfen Hunde ihre Notdurft an fremden Autos verrichten?
Verfasst: 14.06.2010, 22:44
Hallo!
Als ich neulich in Wien auf dem Weg zu meinem PKW war, welcher auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt war, sah ich aus einer Entfernung von ca 30m, dass ein an der Leine geführter Hund sich dazu bereitmachte an mein Auto (bzw. dessen Reifen) zu urinieren.
Durch Zuruf machte ich auf mich aufmerksam und dem Herrchen des Hundes verständlich, dass es sich um mein Auto handle und er seinen Hund davon abhalten solle sein Vorhaben zu vollenden, was durch kurzes Ziehen an der Leine auch mühelos zu bewerkstelligen gewesen wäre. Der Herr setzte jedoch seine "Wurschtigkeits"-Miene auf und ließ den Hund ungehindert zur Tat schreiten.
Als ich beim Auto angekommen war brachte ich meine Entrüstund über diese Frechheit zum Ausdruck worauf mir das Hunderherrl entgegnete: "Das ist ein Hund, der kann hinpinkeln wo er will!"
Nach einem kurzen Wortgefecht stieg ich in mein Auto und fuhr davon, da beim dem Herrn keine Spur von Einsicht oder Reue zu erkennen war.
Meine Frage(n) daher:
Dürfen Hunde ohne weiteres an fremdes Eigentum urinieren?
Sind die Hundeeigentümer per Gesetz nicht irgendwie dazu angehalten ebensolche Beschmutzungen fremden Eigentums nach Möglichkeit zu verhindern bzw. die Verunreinigung zu beseitigen, oder für eine Reinigung aufzukommen?
Gibt es - theoretisch (es wird sie wohl niemand ergreifen) - rechltiche Mittel in einem solchen Fall?
Für eine Auskunft diesbezüglich wäre ich dankbar, da ich bisher keine Information im Internet (auch nicht im RIS) aufstöbern konnte, und mir eine Konsultation eines RA aus bloßen Interessensgründen übertrieben scheint. ;)
Als ich neulich in Wien auf dem Weg zu meinem PKW war, welcher auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt war, sah ich aus einer Entfernung von ca 30m, dass ein an der Leine geführter Hund sich dazu bereitmachte an mein Auto (bzw. dessen Reifen) zu urinieren.
Durch Zuruf machte ich auf mich aufmerksam und dem Herrchen des Hundes verständlich, dass es sich um mein Auto handle und er seinen Hund davon abhalten solle sein Vorhaben zu vollenden, was durch kurzes Ziehen an der Leine auch mühelos zu bewerkstelligen gewesen wäre. Der Herr setzte jedoch seine "Wurschtigkeits"-Miene auf und ließ den Hund ungehindert zur Tat schreiten.
Als ich beim Auto angekommen war brachte ich meine Entrüstund über diese Frechheit zum Ausdruck worauf mir das Hunderherrl entgegnete: "Das ist ein Hund, der kann hinpinkeln wo er will!"
Nach einem kurzen Wortgefecht stieg ich in mein Auto und fuhr davon, da beim dem Herrn keine Spur von Einsicht oder Reue zu erkennen war.
Meine Frage(n) daher:
Dürfen Hunde ohne weiteres an fremdes Eigentum urinieren?
Sind die Hundeeigentümer per Gesetz nicht irgendwie dazu angehalten ebensolche Beschmutzungen fremden Eigentums nach Möglichkeit zu verhindern bzw. die Verunreinigung zu beseitigen, oder für eine Reinigung aufzukommen?
Gibt es - theoretisch (es wird sie wohl niemand ergreifen) - rechltiche Mittel in einem solchen Fall?
Für eine Auskunft diesbezüglich wäre ich dankbar, da ich bisher keine Information im Internet (auch nicht im RIS) aufstöbern konnte, und mir eine Konsultation eines RA aus bloßen Interessensgründen übertrieben scheint. ;)