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Wecker -> Lärmbelästigung

Verfasst: 07.08.2004, 10:05
von JUSLINE
Hallo Leute,



kann an eigentlich wegen eines langen Läutens eines Weckers eine Anzeige Lärmbelästigung bekommen?



Zur Info der Wecker läutet so um 5 Uhr früh.

Mit freundlichen Grüssen

Martin

RE: Wecker -> Lärmbelästigung

Verfasst: 07.08.2004, 17:00
von JUSLINE
Sie können auch ein Handy mit Vibrator in die Schlafanzugtasche legen und einen Weckdienst beauftragen.



Aber egal wie. Sie dürfen nicht den Nachbarn belästigen, das ist Ruhstörung. Notfalls klagt der und Sie zahlen die Gerichtskosten und dann für jeden weiteren Fall eine hohe Strafe, wobei Sie bedenken müssen das dies bei jedem Fall andere folgen hat.