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Erbrecht

Verfasst: 24.05.2010, 11:08
von Markus Huber4
Ich hätte gerne Ihre Meinung zum u.a. Sachverhalt:

Meine Tante ist vor 4 Monaten verstorben. Sie hatte eine kurze schwere Krankheit und lag die letzten 3 Tage mit Medikamenten zugepumpt im Krankenhaus. Sie war mMn nicht mehr zurechnungsfähig (sie verwechselte beispielsweise meinen Bruder mit meiner Lebensgefährtin und redete viel wirres Zeug) und das nutze ein Onkel von mir aus und bekam das Kennwort zu Ihrem Sparbuch. Er plünderte Ihr gesamtes Konto (ca. 250.000 Euro) 2 Tage bevor Sie starb und behält die gesamte Summe bis jetzt für sich!

Ich behaupte nun: mein Onkel hat sich mit unrechtmäßigen Mitteln das Kennwort erfragt und als meine Tante die Plünderung realisierte steigerte Sie sich von schwerer Krankheit gezeichnet so in das Thema hinein, dass sie einen Schlaganfall erlitt!

Wie sehen meine Chancen vor Gericht aus, wenn ich die Aufteilung des Erbes in gerechten Teilen haben will bzw. wie sieht der Strafrahmen für meinen Onkel aus?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten bzw. Ratschläge!

Verfasst: 30.05.2010, 12:26
von MG
Das Losungswort alleine ist kein Vertrag. Die Frage ist, ob die Tante das "Sparbuch" gültig verschrenkt hat. Wenn nicht, dann hat der Onkel das Geld "gestohlen", wenn schon, dann gehört es ihm.

Zusammen mit der Frage, ob die Schenkung anzurechnen wäre oder nicht ergebnsich aber so viele Detailragen, dass man das hier nicht seriös abhandeln kann.

mfG
MG

Verfasst: 31.05.2010, 17:40
von Markus Huber4
Herzlichen Dank für die Antwort!

Ich hätte noch eine Frage zu Ihrer Antwort:
Was versteht man unter "gültig verschenkt"?
Muss dazu ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt worden sein?

mfG