Seite 1 von 1

Nötigung §105

Verfasst: 23.05.2010, 14:30
von Tiroler99
Wenn man als Handels & Gewerberechtlicher Geschäftsführer einem Exekutor der eine Exekution gegen den Geschäftsführer( Privat) wegen Verkehrsstrafen durchführen soll und er per Videoüberwachung aufgenommen wurde, daß er auf einer fremden Liegenschaft wo der Geschäftsführer gemeldet und diese zeitgleich eine Baustelle der Firma ist gefilmt wird wie er eine Baumaschine der schuldenfreien Firma betritt.
Der Geschäftsführer mittels Drittpersonen den Beamten identifiziert und die Gerichtsvorsteherin per Telefon kontaktiert und Ihr mitteilt daß der Beamte wenn er die Baumaschine die ordentlich als Firmeneigentum gekennzeichnet ist nochmals Betritt im o Ton "DISZIPLINARRECHTLICH" EINEN KOPF KÜRZER GEMACHT WIRD und dafür eine Anzeige nach §105 ausfasst von der Gerichtsvorsteherin mit der Begründung er habe Ihn genötigt, daß er behauptete Ihn einen Kopf kürzer zumachen wenn er das Grundstück nochmals betritt welches der Geschäftsführer dem Beamten rein rechtlich nicht verwehren wird da es sich um eine Baustelle handelt.
Eines sei anzumerken daß bei der Einfahrt zur Baustelle eine Tafel angebracht ist Betreten der Baustelle für Unbefugte verboten, weiters laut SIGE PLAN eine Tafel für Helmpflicht und geeignetes Schuhwerk vorhanden ist.
Als der Geschäftsführer vorgestern das erstemal persönlichen Kontakt mit dem Beamten hatte wurden die offenen Beträge auch normal bezahlt.