Hallo!
Kurze Erklärung zu meinem Problem. Ich habe bei e-bay einen Kinderwagen zum Verkauf eingestellt, dieser wurde nicht verkauft. Es hat sich dann aber eine Dame gemeldet, die ihn für etwas weniger Geld kaufen wollte - per e-mail Verkehr Verkauf ausgemacht. Sie wollte wegen Sicherheit per Nachnahme zahlen.
Ich habe den Kinderwagen also verpackt und per Nachnahme nach Deutschland geschickt. Jetzt schreibt die Frau, dass sie das Geld auf einmal nicht mehr hat und nicht weiß was sie machen soll ...
Ich schreibe ihr ein paar Lösungsvorschläge - sie möchte aber nur, dass ich bei der Post in Deutschland anrufe dass sie ihr da Paket geben, denn zum Monatsanfang könne sie wieder bezahlen.
Mache ich natürlich nicht - sie hat jetzt noch bis Freitag Zeit das Paket zu bezahlen, sonst geht es wieder zurück.
Meine Frage nun:
Bleibe ich auf den Kosten des Versandes sitzen? - eigentlich war es doch schriftlich (per mail) ein Verkauf - sie war mit den Kosten einverstanden und hat sich bereit erklärt zu zahlen.
Ich wäre echt ziemlich verärgert und würde glaube ich nie mehr etwas mit Nachnahme verschicken, wenn ich wirklich die Versankosten bezahlen müsste!
Freue mich über Antworten
mfg Katrin
Nachnahme
...der Kauf ist gültig und die vertragsbrüchige Käuferin ist Ihnen zu Schadenersatz verpflichtet usw usw. ABER: Der Aufwand und das Risiko sind zu hoch, nur noch mehr Kosten zu produzieren.
Weil selbst wenn Sie ein Urteil bekommen, heisst das noch lange nicht, dass Sie auch Geld sehen....
Ich teile daher Ihre Ansicht: Nie wieder Nahnahme!
mfG
RA Michael Gruner
Weil selbst wenn Sie ein Urteil bekommen, heisst das noch lange nicht, dass Sie auch Geld sehen....
Ich teile daher Ihre Ansicht: Nie wieder Nahnahme!
mfG
RA Michael Gruner
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 19 Gäste