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Streitwertberechnung

Verfasst: 11.05.2010, 16:59
von abraxos2
Hallo,
wie wird ein Streitwert festgelegt. Es geht um eine Räumungsklage ; Grundstücke und damit verbundene Pachtverträge. Es wurde als Streitwert der Grundstückswert angenommen. Ich denke das kann nicht sein, es geht ja nicht um ein Eigentum am Grundstück.

Ist der Streitwert nun der Grundstückswert oder der Pachtbetrag? (Bei Miete geht man doch von 1 Jahresmiete aus oder irre ich mich?)

Danke