Hallo,
es liegt eine Räumungsklage vor (landwirtschaftliche Grundstücke). In der Klagschrift werden Pachtverträge für die Äcker genannt.
Vor Gericht gibt der gegnerische Anwalt auf einmal auch den Mietvertrag hin der für das Privatwohnhaus gilt.
Darf er das machen? War in Klagschrift nicht erwähnt. Sollte doch auch Unterschied zwischen Pacht und Privatmietverträgen sein?
Danke
Räumungsklage
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