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Adoption

Verfasst: 27.07.2004, 10:38
von JUSLINE
Meine Tochter hat ein uneheliches Kind. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt und zahlt Alimente. Der jetzige Partner meiner Tochter würde das Kind gerne adoptieren. Sie sind (noch) nicht verheiratet. Es ist ihr auf jeden Fall klar, daß das Kind alle Rechte verliert und natürlich auch keine Alimente mehr bekommt. Auf was muß sie achten? Muß der Kindesvater sein Einverständnis geben? Müssen sie verheiratet sein?

RE: Adoption

Verfasst: 27.07.2004, 17:18
von JUSLINE
Das Kind verliert natürlich keine Rechte....schon klar, dass Du das anders gemeint hast, klingt nur hart!



Guck`mal da nach:

http://www.help.gv.at/Content.Node/72/Seite.720000.html

MarcoVanBasten@gmx.at

RE: Adoption

Verfasst: 28.07.2004, 08:23
von JUSLINE
Danke, aber mit der Antwort kann ich nicht wirklich was anfangen und in der empfohlenen Homepage kann ich auch nichts herauslesen, was ich eigentlich wissen wollte. Vielleicht kann mir jemand anderes noch genauere Auskünfte diesbezüglich geben. Hauptsächlich im Bezug auf Einverständ-nis des leiblichen Vaters zur Adoption!!


RE: Adoption

Verfasst: 28.07.2004, 09:24
von JUSLINE
...steht doch alles auf der Homepage:



z.b.:

Einverständniserklärung der leiblichen Eltern und der zukünftigen Geschwister (falls vorhanden)!



Die Annahme eines Adoptivkindes kann durch ein Ehepaar oder durch eine Einzelperson erfolgen. Der jeweilige Adoptivelternteil tritt an die Stelle des entsprechenden leiblichen Elternteils.







MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


RE: Adoption

Verfasst: 07.08.2004, 12:58
von JUSLINE
Wenn die Adoption dazu dienen soll, dass der leibliche Vater seinen Kontakt zum Kind verliert, wird Deine Tochter wohl schwer eine Einwilligung bekommen, die sie aber braucht. Habe gerade heute früh den Vorschlag meiner Ex-Lebensgefährtin bekommen, und die Argumente & Wünsche waren klar & versöhnlich; ich denke, bei einer offenen Adoption (=leiblicher Vater behält Recht auf Kontakt) ist die Einwilligung leichter zu bekommen. Wenn der Adoptivvater sich nicht ums Kind kümmert, muß sich wieder der leibliche Vater darum kümmern (=Alimente zahlen).