Hallo,
folgendes Problem:
Mann stirbt, hinterlässt Ehefrau, mind. Tochter und erwachsenen Sohn aus erster Ehe u zwei Wohnungen, die beide zu 100% in seinem Besitz waren.
Offizielle Schätzung hat ergeben: Wohnung A in der die Ehefrau mit Tochter wohnt hat einen Wert von 200.000€
Wohnung B in der der erwachsene Sohn wohnt hat auch einen Wert von 200.000€
Jetzt hat der Gutachter auch das Vorausvermächtnis/Wohnrecht der Witwe mit 70.000€ geschätzt.
Laut Erbrecht würde die Witwe ein Drittel von 400.000€ erben = 133.000, ebenso jedes der beiden Kinder,
jetzt behauptet ihr Anwalt felsenfest, ihr Vorausvermächtnis/Wohnrecht müsse von der Wohnung A abgezogen werden:
200.000€ - 70.000€ = 130.000€
Also sei laut diesem Anwalt die Rechnung: Wohnung A 130.000€ + Wohnung B 200.000€ = 330.000€, bedeutet also jeder erbt jeweils 110.000€
Somit soll der erwachsene Sohn für die Wohnung B 90.000€ auszahlen.
Aber eigentlich erbt er ja ein Drittel von 400.000€= 133.333€ und müsste nur 66.667€ auszahlen.
Der Anwalt der Witwe verlangt aber 90.000.
Gibt es dafür Präzedenzfälle?
Wie ist die genaue Rechtslage?
Erbrecht Vorausvermächtnis
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste