...Ich habe die Frage bei der Scheidung angehängt!
Doris!
Handelsrecht!
Kannst Du mir vielleicht dabei helfen?
Eine GesmbH geht in Konkurs....
Der Geimeinschuldner ist natürlich die Firma!
Aber wer wird zur Verantwortung gezogen und wie? Auch ein Finanzcontroller bzw. Prokurist der z.B.: 3 Jahre in der Firma gearbeitet hat? Zumidendest bis 2 Jahre vor Konkurseröffnung...Er trägt doch Mitschuld an der grobfahrlässigen Überschuldung, oder? Auch wenn er bei der Konkurseröffnung nicht mehr in der Firma gearbeitet hat!
Ich habe bereits einen dreiseitigen Brief verfasst (für die Rechtsanwaltskammer und für das Konkursgericht (LG Wels)! Vielleicht kannst Dich noch an meinen Eintrag "Gibt`s so etwas?" erinnern?
MarcoVanBasten@gmx.at
Handelsrecht
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