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Vermessung !

Verfasst: 16.04.2010, 20:42
von Palas
Sehr geehrte Damen und Herren !

In der gesamten Kleinanlage wurden alle Kleingärtner vermessen.
Meine Nachbarin hat auf der Grundgrenze einen neuen Zaun bauen
lassen in 40 m Länge. Zwei besoffene haben den neuen Zaun in Pfusch gemacht und der Sockel des Zaunes ragt bei mir um die 10 cm über die Grundgrenze. Dass heisst ich zahle für 40 m x 10 cm = 4 m2 Fläche jahrelange Pacht was ich nicht benützen kann.
Frage : Darf man die vermessene Grundgrenze überschritten oder nicht ?
Wenn nicht, wo soll ich das Anzeigen und muss die Nachbarin den falschen Sockel abbauen ?
Unser dynamischer Obmann vertritt der Meinung, dass beim Grundgrenzen
immer eine Toleranz laut Vermessungsgesetz gibt. Stimmt das ?
Bitte hilft mir, es wäre sehr wichtig für mich.
Danke an alle und wünsche euch ein schönes- und erholsames Wochenende.
mfG
athen2004@gmx.net

Verfasst: 19.04.2010, 13:28
von MG
Grenze ist Grenze.
Sie können mit Besitzstörungsklage gegen den Nachbarn vorgehen. Achtung nur 30 Tage Zeit ab Kenntnis der Störungshandlung!

mfG
MG