Sehr geehrte Damen und Herren !
Jetzt wo ich mein Pension geniessen sollte, machen mein Leben sehr schwer.Wer kann mir helfen, weil die Lage sehr kompliziert ist.
Im Jahr 1999 wurde in meinem Garten ein Kanalanschluss fürs WC errichtet.
Im Zuge der Kanaleinreichung wurde parallel ein Zubau einer kleinen Hütte beauftragt. Die Kanalfirma bei den Hüttenplänen hat falsche Massen bei dem Grundgrenzeabstand ( statt 0,33 m 1,3 m ) angegeben und eingezeichnet.
Der Kanalanschluß und der Zubau wurde von der Baupolizei genehmigt.
Paar Jahre später wurde ein Dachstuhl mit einer zweiten Firma im Garten errichtet. Die zweite Firma hat die falsche Daten der ersten Firma identisch übernommen und hat bei der Baupolizei eingereicht.
Baupolizei hat diesen fall wieder schriftlich genehmigt.
Jetzt durch Zufall kriege ein Schreiben von der Baupolizei, dass ich illegal die Hütte gebaut habe. Aufgrund der zwei Fehler könnte ich jetzt laut Baupolizei die Hütte bis zu Grundgrenze bauen,was viel Geld kostet, aber mein Nachbar gibt da seine Zustimmung nicht. Das heist ich muss die Hütte abreissen. Wer ist da schuld und wer kennt sich da überhaupt aus?
Für den Kanalbau hat die Vereinsleitung die Kanalfirma beauftragt und für den Dachstuhlausbau ich.
Meine e-mailadresse: athen2004@gmx.net
Danke im voraus allen die den Fall gelesen haben
und zuruckschreiben
mfG
Kleingartenprobleme !
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