Rechnung ungültig
Rechnung ungültig
Was kann ich tun, ich habe eine Rechnung von Autoverleih Firma bekommen über fast 400€. Kleines uraltes Auto wurde innen sauber zurück gegeben und normal gefahren. Anscheinend hat dass auto auf der Seite etwas Farbe verloren, (Stein) nicht angefahren oder so und die Wasserspritz vorrichtung von hinten hat anscheinend gefehlt obwohl die vorher vielleicht auch nicht da war. Und dass Auto ist innen gereinigt zurückgegeben worden. Jetzt haben Sie beschwert dass dass Auto aussen nicht gereinigt war obwohl dass nicht abgemacht war und für diese Dinge habe ich eine Rechnung von 400€ bekommen. Was absolut nicht gerechtfertigt ist und ich möchte die Rechnung als ungültig erklären, wie kann ich das machen?
RE: Rechnung ungültig
Hast Du für die Benutzung bezahlen müssen?
Sprich: (unentgeltliches) Leihauto oder (entgeltliches) Mietauto?
Hast Du keinen schriftlichen Vertrag?
Wann nach Rückgabe wurdest Du informiert?
MarcoVanBasten@gmx.at
Sprich: (unentgeltliches) Leihauto oder (entgeltliches) Mietauto?
Hast Du keinen schriftlichen Vertrag?
Wann nach Rückgabe wurdest Du informiert?
MarcoVanBasten@gmx.at
RE: Rechnung ungültig
Reperatur unseres Autos war noch nicht fertig deshalb haben wir unentgeltlich dieses bekommen.
Ich wurde gleich darauf hingewiesen. Aber als wir das Auto mitgenommen haben haben wir nicht so genau geschaut ob es die Spuren schon hatte.
Im Vertrag steht: Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Ornungsgemäße Übernahme und den Einwandfreien Zustand des Fahrzeuges und Verpflichtet sich, für Schäden die durch sein Schuldhaftes Verhalten entstanden sind, zur Gänze zu Haften Die Rückgabe des Fahrzeuges hat im getankten und gereinigten Zustand zu erfolgen.
Danke
Ich wurde gleich darauf hingewiesen. Aber als wir das Auto mitgenommen haben haben wir nicht so genau geschaut ob es die Spuren schon hatte.
Im Vertrag steht: Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Ornungsgemäße Übernahme und den Einwandfreien Zustand des Fahrzeuges und Verpflichtet sich, für Schäden die durch sein Schuldhaftes Verhalten entstanden sind, zur Gänze zu Haften Die Rückgabe des Fahrzeuges hat im getankten und gereinigten Zustand zu erfolgen.
Danke
RE: Rechnung ungültig
Rechnung steht:
netto
Fzg reinigung 40E
Lackierung (Kotflügel) incl material 273,41€
Klein Material 5€
netto
Fzg reinigung 40E
Lackierung (Kotflügel) incl material 273,41€
Klein Material 5€
RE: Rechnung ungültig
Auf der Rechnung steht oben Reklamationen können nur innerhalb von 3 Tagen berücksichtigt werden. Rechnungsstellung am 13.07.
(Aber bis wir den Brief geöffnet haben..)
(Aber bis wir den Brief geöffnet haben..)
RE: Rechnung ungültig
...das ist blöd, dass Du gleich darufhingewiesen wurdest (von wem?)! Gibt`s dafür Zeugen? Hast Du anschließend etwas unterschrieben? Ist der Brief eingeschrieben?
Wie lange ist das schon her?
MarcoVanBasten@gmx.at
Wie lange ist das schon her?
MarcoVanBasten@gmx.at
RE: Rechnung ungültig
Nein nichts unterschrieben aber die haben die Mängel auf den Verleihzelttel geschrieben auf dem man unterschrieben hat zum ausleihen. Zeugen ev. Mitarbeiter dort..? Aber es ist wirklich so eine kleine Sache.. die nur von einem Stein ist oder so und nicht wie steht "Verschulden"... die auch nie und nimmer so viel kosten kann.
es Rückgabe des Fahrzeugs am 05.07 Rechnung am 13.07
es Rückgabe des Fahrzeugs am 05.07 Rechnung am 13.07
RE: Rechnung ungültig
Das ist grundsätzlich verboten: Nach einer Unterschrift darf man bei einem Vertrag nichts mehr hinzufügen!
ABER: Das heißt ja auch die Mängel stehen auf dem Leihvertrag, den Ihr beim Entgegennehmen unterschrieben habt! Das wiederum heißt: Die Fehler sind am Tag des Entlehnens eingetragen worden! Und so hat das Auto auch bei der Rückgabe ausgesehen! Bei der Rückgabe hast Du ja nichts unterschrieben, oder! Dann ist alles in Ordnung für Dich!
Verstehe ich das so richtig? Wenn nicht: War der Brief eingeschrieben? Wer hat Dir den Mangel gezeigt und wer war dabei?
MarcoVanBasten@gmx.at
ABER: Das heißt ja auch die Mängel stehen auf dem Leihvertrag, den Ihr beim Entgegennehmen unterschrieben habt! Das wiederum heißt: Die Fehler sind am Tag des Entlehnens eingetragen worden! Und so hat das Auto auch bei der Rückgabe ausgesehen! Bei der Rückgabe hast Du ja nichts unterschrieben, oder! Dann ist alles in Ordnung für Dich!
Verstehe ich das so richtig? Wenn nicht: War der Brief eingeschrieben? Wer hat Dir den Mangel gezeigt und wer war dabei?
MarcoVanBasten@gmx.at
RE: Rechnung ungültig
Mängel am Fahrzeug sind nach Rückgabe auf Entleihvertrag geschrieben worden.
Bei Rückgabe haben wir nichtsmehr unterschrieben.
Der Chef hat uns die Mängel gezeigt und ein Mitarbeiter hat das glaub ich auch gehört der war nebenbei.
Der Brief mit Rechnung war nicht eingeschrieben.
Aber ich muss doch nun irgendwie reagieren und ihm zurückschreiben? .. dass ich die Rechnung als nicht gültig anerekenne da keine Schäden durch schuldhaftes Verhalten entstanden sind. .. ist das so richtig?
Danke
Bei Rückgabe haben wir nichtsmehr unterschrieben.
Der Chef hat uns die Mängel gezeigt und ein Mitarbeiter hat das glaub ich auch gehört der war nebenbei.
Der Brief mit Rechnung war nicht eingeschrieben.
Aber ich muss doch nun irgendwie reagieren und ihm zurückschreiben? .. dass ich die Rechnung als nicht gültig anerekenne da keine Schäden durch schuldhaftes Verhalten entstanden sind. .. ist das so richtig?
Danke
RE: Rechnung ungültig
Wenn die Mängel auf dem Vertrag oben stehen, dann waren die Mängel daher auch schon vorher auf dem Auto!
Sonst:
Brief ist nicht angekommen, da nicht eingeschrieben!
Beschränkung der wechselseitigen Klagen.
ABGB
§ 982. Wenn der Verleiher nach der Zurücknahme des Lehnstückes
dessen Mißbrauch, oder übertriebene Abnutzung innerhalb dreyßig
Tagen nicht gerüget; oder, wenn der Entlehner nach der Zurückgabe
von den auf die Sache verwendeten außerordentlichen Kosten binnen
eben diesem Zeitraume keine Meldung gemacht hat; so ist die Klage
erloschen.
Warte noch 20 Tage:
Die Mängel wurden nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet, also gibt`s keine Ansprüche....Bei einer Leihe gibt`s eine Präklusivfrist von 30 Tage...
MarcoVanBasten@gmx.at
Sonst:
Brief ist nicht angekommen, da nicht eingeschrieben!
Beschränkung der wechselseitigen Klagen.
ABGB
§ 982. Wenn der Verleiher nach der Zurücknahme des Lehnstückes
dessen Mißbrauch, oder übertriebene Abnutzung innerhalb dreyßig
Tagen nicht gerüget; oder, wenn der Entlehner nach der Zurückgabe
von den auf die Sache verwendeten außerordentlichen Kosten binnen
eben diesem Zeitraume keine Meldung gemacht hat; so ist die Klage
erloschen.
Warte noch 20 Tage:
Die Mängel wurden nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet, also gibt`s keine Ansprüche....Bei einer Leihe gibt`s eine Präklusivfrist von 30 Tage...
MarcoVanBasten@gmx.at
RE: Rechnung ungültig
Vielen Dank für die Antwort.
Also nur nochmal ob ich richtig verstranden habe.
Wenn er mir jetzt dann in sagen wir mal 1 bis 2 Wochen eine Mahnung schickt, was mache ich dann?
Ich schreibe ihm zurück dass es jetzt zu spät zu beanstanden ist...?
Die Mängel die auf dem Vertrag oben stehen soll ich sagen die sind schon vorher am Auto gewesen als ich es ausgeliehen habe.
Das Fahrzeug ist schon alt die Schäden sind natülich zustande gekommen. soll ich vielleicht doch schreibe dass kein schuldhaftes Verhalten vorliegt und ich die schäden deshalb nicht übernehme so wie es auf dem Vertrag oben steht dass man für Schuldhaftes Verhalten haftet.
Danke
Also nur nochmal ob ich richtig verstranden habe.
Wenn er mir jetzt dann in sagen wir mal 1 bis 2 Wochen eine Mahnung schickt, was mache ich dann?
Ich schreibe ihm zurück dass es jetzt zu spät zu beanstanden ist...?
Die Mängel die auf dem Vertrag oben stehen soll ich sagen die sind schon vorher am Auto gewesen als ich es ausgeliehen habe.
Das Fahrzeug ist schon alt die Schäden sind natülich zustande gekommen. soll ich vielleicht doch schreibe dass kein schuldhaftes Verhalten vorliegt und ich die schäden deshalb nicht übernehme so wie es auf dem Vertrag oben steht dass man für Schuldhaftes Verhalten haftet.
Danke
RE: Rechnung ungültig
So lange kein eingeschriebener Brief kommt, hast Du auch keinen bekommen! Die Mängel stehen auf dem Vertrag, weil Du verlangt vor der Inbetriebnahme hast, dass die Mängel im Vertrag festgehalten werden sollen, dann erst hast Du unterschrieben!
Die 30 Tage gelten auf jeden Fall, aber nur bei einem Leihwagen (unentgeltlich), nicht aber bei einem Mietwagen (entgeltlich)!
Volksläufig sagt jeder Leihauto, aber sobald man für die Benützung bezahlt ist es ein Mietauto (rechtlich gesehen lt. ABGB)!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Die 30 Tage gelten auf jeden Fall, aber nur bei einem Leihwagen (unentgeltlich), nicht aber bei einem Mietwagen (entgeltlich)!
Volksläufig sagt jeder Leihauto, aber sobald man für die Benützung bezahlt ist es ein Mietauto (rechtlich gesehen lt. ABGB)!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
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