Schizophrener Nachbar, Eigentumswohnung

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Mahony
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Schizophrener Nachbar, Eigentumswohnung

Beitrag von Mahony » 18.03.2010, 09:32

Guten Tag,

meine Freundin bewohnt eine Eigentumswohnung und hat ein Problem mit ihrem Nachbar, der auch eine Eigentumswohnung bewohnt. Dieser ist nämlich täglich und auch in der Nacht stundenlang am Brüllen und Toben. Er benutzt dabei auch ein extrem unangenehmes Vokabular. Der Mann wohnt allein und leidet, laut Aussagen seines Vates, an Schizophrenie.
Oft steht er hinter seiner Wohnungstür und beschimpft meine Freundin, wenn sie nach Hause kommt (und auch mich und andere Bekannte, wenn ich sie besuche).

Auch die Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite sind schon sehr belastet - diese haben zwei Kinder, welche kaum schlafen können und Angstzustände wegen des betreffenden Mannes haben. Diese Nachbarn haben auch schon ein paar mal die Polizei gerufen - der Erfolg dabei war, dass der Mann für wenige Tage in eine Anstalt überwiesen wurde, doch sobald er wieder zu hause war, ging alles wieder von vorne los.
Mittlerweile kann auch meine Freundin nicht mehr richtig schlafen, hat Albträume, liegt stundenlang wach und hat deswegen schon Konzentrationsschwächen über den Tag.

Wir haben schon einige Menschen zu dem Thema befragt, doch war die Antwort immer, man könne in einer Eigentumswohnung nichts machen.

Jetzt dennoch meine Frage: Lohnt sich vielleicht nicht doch die Konsultierung eines Rechtsanwaltes? Kann man nicht so etwas wie eine Unterlassungsklasse einbringen?

Ich bin für jede Idee dankbar.

Beste Grüße.



MG
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Beitrag von MG » 18.03.2010, 14:19

Wenn der Mann selber Eigentümer der Wohnung ist, dann kann man eine Unterlassungsklage oder Ausschlußklage gegen ihn, wenn er Mitbewohner oder Mieter ist, dann gegen den Eigentümer einbringen, so bedauerlich das Schicksal des Betroffenen auch ist..

Am besten wäre natürlich, wenn sich mehrere Eigentümer zusammen tun würden. Spart Kosten und hat sicher mehr Überzeuguzngskraft vor Gericht.

Außerdem sollten Sie dringend Beweise sammeln. Am besten mit einer Videokamera (Datum/Uhrzeit einblenden!).

mfG
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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