Gebühren sind öffentliche Abgaben.
Wieso dürfen z.B. Versicherungen Gebühren die der Abgeltung von Mehraufwendungen dienen, die durch das Verhalten des Versicherungsnehmers veranlaßt worden sind verlangen?
Müssen die verlangten Gebühren (öffentlichen Abgaben) dann nicht auch als logische Konsequenz an die Finanz abgeführt werden.
Wer darf Gebühren vorschreiben?
Gebühren sind meines Wissens de jure "öffentliche Abgaben".
Wenn Gebühren also "öffentliche Abgaben" sind, gibt es keine anderen. Daraus ergibt sich meiner Meinung nach die logische Konsequenz, dass jeder, der Gebühren vorschreibt "öffentliche Abgaben" verrechnet und diese, sobald sie bezahlt werden abzuführen hat.
Wenn dem nicht so ist, ist die Definition von Gebühren neu zu regeln - oder?
Wenn Gebühren also "öffentliche Abgaben" sind, gibt es keine anderen. Daraus ergibt sich meiner Meinung nach die logische Konsequenz, dass jeder, der Gebühren vorschreibt "öffentliche Abgaben" verrechnet und diese, sobald sie bezahlt werden abzuführen hat.
Wenn dem nicht so ist, ist die Definition von Gebühren neu zu regeln - oder?
Nein, das ist nicht richtig. Das Wort "Gebühr" alleine sagt nichts darüber aus, worum es sich rechtlich wirklich handelt. Es kommt darauf an, auf welche gesetzliche Grundlage das Recht zur Einhebung der Gebühr begründet ist. Und wenn ich z.B. eine "Mahngebühr" mit dem Kunden vereinbare, dann ist das ein privates Entgelt, das ich (möglicherweise) zu versteuern habe, aber nicht abzuführen.afe hat geschrieben:Gebühren sind meines Wissens de jure "öffentliche Abgaben".
mfG
RA Michael Gruner
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