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Muster zur Ansicht.... Zur Rücksendung verpflichtet??
Verfasst: 02.03.2010, 17:40
von Thomas Steger
Guten Tag,
Ich bekomme in der Fa. regelmäßig Bücher zur Ansicht. Bin ich zur Rücksendung verpflichtet?
Wie komme ich dazu, mich dauernd damit auseinandersetzen zu müssen?
danke und lieben Gruß
Thomas
Verfasst: 03.03.2010, 09:29
von MG
Unaufgefordert zugesendete Muster müssen Sie weder zurück senden, noch verwahren, noch pfleglich behandeln. Sie können sie auch verwenden, es kommt trotzdem kein Vertrag zustande.
Mit der Zeit geben es die "Spender" ohnedies auf...
mfG
RA Michael Gruner
Verfasst: 03.03.2010, 21:20
von Thomas Steger
herzlichen Dank für die Information, alles andere hätte mich sehr erstaunt!
lieben Gruß
thomas steger
Verfasst: 11.03.2010, 21:45
von Fegl Furioso
Richtig, du darfst mit Sachen, die dir ohne dein Verlangen zugesendet werden, machen was du willst!
Siehe den diesbezüglichen § 864 Abs 2 des ABGB:
"Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten."