grüss gott. unser problem: zinshaus in wien, wir halten 5/12 anteile bis inkl. heute. morgen wird ein WE-vertrag nach parifizierung unterfertigt. uns gehört dann u. a. eine wohnung mit einer "mieterin" deren befristeter vertrag im nov. 08! abgelaufen ist. sie bezahlt auch seit drei jahren keinen cent. nicht einmal BKS. alle versuche sind angeblich (derzeiteige HV)fruchtlos geblieben. Ein verfahren ist auch anhängig. und jetzt gibt es noch einen provisorischen sachwalter, der bei der letzten verhandlung meinte, dass es noch zwei jahre dauern kann, bis die "mieterin" die wohnung verlässt.
da wir ab morgen, nach unterferigung eines WE-vertrages eigentümer sind... was dürfen wir tun? schlüsseldienst, die sachen einlagern, die frau vor die türe setzen? auf grundbücherliche eintragung warten?
ich will hier keine gratisberatung - bloss jemanden der sich wirklich auskennt und uns als klienten will.
vielen dank
vertragslose ehem. mieterin die seit 3 jahren nihts bezahlt
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- Registriert: 24.02.2010, 13:00
Durch die Untätigkeit nach Ablauf des befristeten Mietvertrages ist daraus ein unbefristeteer entstanden.
Sie treten nun mit Erwerb der Wohnung in die Position des Vermieters ein.
Wenn schon ein Verfahren (ich nehme an Kündigung oder Mietzins- und Räumungsklage) läuft, dann steigen Sie auch in dieses Verfahren ein.
Solange Sie keinen gültigen Räumungstitel haben, dürfen Sie nicht eigenmächtig vorgehen. Weder Schloss ändern, noch Wohnung ausräumen o.ä.
Ob das noch 2 Jahre dauert, kann man so nicht beurteilen. Ich nehme doch an, dass das Verfahren ein(e) AnwaltIn für die ehem. Hausinhabung führt, nehmen Sie doch mit ihm/ihr Kontakt auf.
mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
Sie treten nun mit Erwerb der Wohnung in die Position des Vermieters ein.
Wenn schon ein Verfahren (ich nehme an Kündigung oder Mietzins- und Räumungsklage) läuft, dann steigen Sie auch in dieses Verfahren ein.
Solange Sie keinen gültigen Räumungstitel haben, dürfen Sie nicht eigenmächtig vorgehen. Weder Schloss ändern, noch Wohnung ausräumen o.ä.
Ob das noch 2 Jahre dauert, kann man so nicht beurteilen. Ich nehme doch an, dass das Verfahren ein(e) AnwaltIn für die ehem. Hausinhabung führt, nehmen Sie doch mit ihm/ihr Kontakt auf.
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