Diversion und Leichte Körperverletzung
Verfasst: 21.07.2004, 16:55
Hallo,
also, in einer sehr feuchtfröhlichen Nacht bin ich mit einem anderen Gast in Konflikt geraten und habe ihm eine verpasst. Der ist darufhin zum Arzt gegangen der das ganze dann angezeigt hat.
Auf jeden Fall habe ich jetzt vom Bezirksanwalt ein Schreiben bekommen das ich nach §90 StPO eine Geldbuse von *1.220* EUR bezahlen soll damit es nicht zu einer Anklage kommt.
Ich hätte jetzt einige Fragen dazu:
- Ist der Betrag wirklich angemessen? Der Geschädigte hat nur sehr leichte Folgen davon getragen. Außerdem habe ich mich mehrmals entschuldigt und mich inzwischen mit dem Geschädigten auch wieder vertragen.
- Kann ich eine andere Diversion beantragen? (ATA oder Probezeit) Oder kann man da gar nichts mehr machen.
- Mit welchen Kosten wäre zu rechnen wenn ich vor Gericht gehe und mich Schuldig bekenne?
- Wie gehe ich jetzt am besten vor? Anwalt einschalten oder kann ich gegebenenfalls auch selbst bei dem Bezirksanwalt vorsprechen (sollte ich das überhaupt)?
also, in einer sehr feuchtfröhlichen Nacht bin ich mit einem anderen Gast in Konflikt geraten und habe ihm eine verpasst. Der ist darufhin zum Arzt gegangen der das ganze dann angezeigt hat.
Auf jeden Fall habe ich jetzt vom Bezirksanwalt ein Schreiben bekommen das ich nach §90 StPO eine Geldbuse von *1.220* EUR bezahlen soll damit es nicht zu einer Anklage kommt.
Ich hätte jetzt einige Fragen dazu:
- Ist der Betrag wirklich angemessen? Der Geschädigte hat nur sehr leichte Folgen davon getragen. Außerdem habe ich mich mehrmals entschuldigt und mich inzwischen mit dem Geschädigten auch wieder vertragen.
- Kann ich eine andere Diversion beantragen? (ATA oder Probezeit) Oder kann man da gar nichts mehr machen.
- Mit welchen Kosten wäre zu rechnen wenn ich vor Gericht gehe und mich Schuldig bekenne?
- Wie gehe ich jetzt am besten vor? Anwalt einschalten oder kann ich gegebenenfalls auch selbst bei dem Bezirksanwalt vorsprechen (sollte ich das überhaupt)?