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Stalking Gesetz

Verfasst: 20.02.2010, 20:23
von ct
Meine Tochter hat eine Anzeige wegen Stalking erhalten. Sie war zum Tatzeitpunkt nicht strafmündig, daher jünger als 12 Jahre. Die strafrechtliche Seite ist erledigt aber der Tatbestand ist gegeben.
Dann flatterte von einem Rechtsanwalt ein Schreiben ins Haus das er mit einigen Androhungen € 600,- für diesen Tatbestand will, auf betreiben des Opfers. Dem nicht genug. Die Freundin mit der das Problem geboren wurde, ebenfalls ein Kind, hat das gleiche Schreiben mit der gleichen Forderung erhalten.
Sollte der Betrag nicht in einer gewissen Zeit bezahlt werden, wird geklagt. Bei einer Exekution hat das Nachteile für die Kinder für das spätere Leben, so das Schreiben. Auch eine Unterlassungserklärung wurde beigelegt. Das der Betrag übertrieben ist, hat mir der Rechtsvertreter der Versicherung angedeutet und auch ein Richter bestätigt. Die fordernde Kanzlei rechtfertigt die Höhe mit Strafbestand § 111 StGB und § 150 StGB , was immer das auch ist, ein. Die Fangschaltung der Mobilkom kostete insgesamt € 113,--
Vorangegangen der ganzen Aktion war ein ewiger Familienstreit unter den Geschwistern der Eltern der Freundin. Die Kinder haben ihren Teil über das Handy kundgetan, wobei auch das Handy meiner Tochter benutzt wurde. Die fordernde Partei kennen wir nicht und in den Familienstreit will ich mich auf keinen Fall einklinken. Die Informationen habe ich von der Freundin und der Polizei.
Wie soll ich mich verhalten?
Einfach zahlen was die fordern?
Was hat es mit diesen Unterlassungserklärungen auf sich?
Wurde hier versucht von streitbaren mündigen Bürgern (einer der involvierten ist im öffentlichen Dienst) eine Strafhandlung herbeizuführen um minderjährige zu schädigen?

Ich würde mich auf Antworten und Meineungen freuen
mit freundlichen Grüßen