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Gesetzlichen Paragraphen für nicht gelieferte Ware

Verfasst: 15.02.2010, 19:36
von sirene
Ich würde für den Schriftverkehr den gesetzlichen Paragraphen für nicht gelieferte Ware brauchen. Die Tele2 fordert trotz des gesperrten Zuganges die monatl. Gebühren.

Verfasst: 16.02.2010, 10:27
von MG
Es gibt keinen Paragrafen, in dem das geregelt ist. Es ist auch nicht notwendig, die Argumente mit Oaragrafen zu spicken. Viel wichtiger erscheint mir die Frage, warum ist Ihr Anschluss "gesperrt" und was steht in den Vertragsbedingungen, Allg. Geschäftsbedingungen etc.

mfG

RA Michael Gruner

Ware nicht geliefert - Trotzdem verrechnet -Warum gesperrt?

Verfasst: 16.02.2010, 11:17
von sirene
Ich habe die AGBs nicht mehr, da im Jahre 2004. Bezüglich einer überhöhten Rechnung (500,00 EUR) wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Daher war auch das Internet bis zum Ablauf des Internet Vertrages gesperrt. Das Verfahren hat einige Jahre in Anspruch genommen. Die Tele2 gestand den Fehler und die Rechnung wurde zu gunsten von mir ausgebucht (doppelte serververbindungen). Die Tele2 hatte das möglicherweise so in den Agb´s stehen, wenn vorhergehende Rechnungen noch nicht beglichen wurden, das der Anschluss gesperrt werden kann. Ich habe mich 2x in der Anwaltskammer beraten lassen. Dort wurde mitgeteilt, dass trotz der AGBs die Rechnungen von mir nicht zu bezahlen sind, da die Ware nicht geliefert wurde. Einen Paragraphen konnte er auch nicht nennen. Er meinte ich sollte warten bis zum Gericht, wenn das Gericht diesen Fall überhaupt annimmt.