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betrugsanzeige (hilfe)!!!!
Verfasst: 15.02.2010, 17:33
von belinda doenz
hallo
ne bekante von mir hatt online über ihren mann einkäufe getätigt universal quelle neckermann nun hatt er die rechnungen und das inkasso am hals er verlangt von ihr das sie den gläbigern das mittelt sie will das ja auch machnen nun meine frage soll sie es ´den gläubigern mitteielen dass sie die schulden verursacht hat oder soll sie sich gleich bei der staatsanwaltschaft anzeigen und wie hoch wir die strafe sein es geht hir um 28000 euro schulden unterschrieben hatt sie nichts sie ist auch nicht vorgestraft ich bitte um eine rasche antwort da der hut da enorm brennt danke belinda
Verfasst: 02.03.2010, 17:49
von Thomas Steger
Liebe Belinda,
Ich bin kein Rechtsexperte und kann dir nicht helfen. Aber allen anderen würde eine gelegentliche Interpunktion (Punkt bzw. Komma) beim Lesen enorm helfen...
lieben Gruß
Thomas
Verfasst: 31.03.2010, 11:46
von Versicherer
Hallo Belinda,
es ist mir zwar rätselhaft wie man auf eine Summe von 28.000 (!) Euro bei Versandhäusern kommen kann, manche Leute arbeiten ein Jahr für diesen Betrag.
Bei Versandhäusern bzw. anderen Online-Anbietern ist für einen rechtsgültigen Vertrag keine Unterschrift notwendig, mit Bekanntgabe der Bankdaten oder einer Kreditkartennummer gilt der Vertrag als rechtsgültig.
Auch Telefondienste machen sich das uminöse Recht zunutze das mit einer telefonischen Bestätigung einer Kontonummer das Vertrauen als vertragsgültig erachtet wird.
So wie ich das sehe hat deine Freundin hier wenig Chancen, auch ihr Mann hat Teilschuld sofern er die Kreditkarte freiwillig an seine Frau abgegeben hat.
Mein Tipp: Nächstes Mal vorher überlegen was man alles kauft...
Verfasst: 31.03.2010, 23:47
von recht-auskunft.at
@Versicherer
Ich kann hier nichts von einer Kreditkarte lesen...
Soweit ich es verstanden habe, hat die Bekannte Artikel bei div. Versandhäusern bestellt auf den Namen ihres Mannes. Offensichtlich per Rechnung und nicht bezahlt.
Daraufhin wurde der Mann gemahnt (oder hat die Bekannte die Mahnungen verschwinden lassen?), dieser hat darauf nicht reagiert und drohen div. Inkassobüros mit Klagen.
1. Kontakt mit den Inkassobüros aufnehmen und Käufer klarstellen.
2. Kauf unter anderen Namen ist eigentlich Betrug, der Mann dürfte wohl nur durch eine Anzeige sich aus der Affäre ziehen können (bzw. Seblstanzeige der Frau) wenn die Inkassobüros bzw. Versandhäuser den Mann weiterhin als Käufer betrachten.
3. Lösung mit den Verstandhäusern suchen!