Klagefrist bei Vertragsbruch!
Verfasst: 11.02.2010, 17:58
Person A hat ein Wasserbett zu verkaufen. Person A wendet sich daraufhin an Person B. Person B hat interesse an dem Bett und stellt ein Angebot. Es kommt ein mündlicher Vertrag zu stande.
Person A überlegt es sich und will 3 Tage später von dem Verkauf zurück treten. Person B besteht auf den Vertrag und will daraufhin Klage einreichen.
Frage:
Wie lange hat Person B Zeit um eine Klage ein zu reichen bzw. einen Anwalt ein zu schalten? Es gibt ja sicherlich eine Klagefrist. Was gibt es dazu zu sagen?
mfg
Kungen
Person A überlegt es sich und will 3 Tage später von dem Verkauf zurück treten. Person B besteht auf den Vertrag und will daraufhin Klage einreichen.
Frage:
Wie lange hat Person B Zeit um eine Klage ein zu reichen bzw. einen Anwalt ein zu schalten? Es gibt ja sicherlich eine Klagefrist. Was gibt es dazu zu sagen?
mfg
Kungen