Erbrecht - Spitzfindigkeit

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Leitwolf
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Erbrecht - Spitzfindigkeit

Beitrag von Leitwolf » 10.02.2010, 18:32

Hallo

Nehmen wir einen nicht so seltenen Fall an: ein Vater will von einem unehelichen Kind nichts wissen. Er tut nach Möglichkeit alles um sich seiner väterlichen Pflichten zu entziehen und behält diese Linie auch in Sachen Testament bei. Er versucht nun alles Erdenkliche um die Ansprüche des unehelichen Kindes zu verkürzen. Also u.a. Pflichtteilsminderung und das Überschreiben bzw. Verschenken des Großteils seines Vermögens vor dem sich abzeichnenden Ablebens.

"Anfechten kann man ein Testament dann, wenn es entweder formell nicht in Ordnung ist, wenn man beweist, dass der Wille des Erblassers nicht bestimmt war, dass das Testament nicht im Zustande der vollen Besonnenheit, mit Überlegung und Ernst, frei von Zwang, Betrug und wesentlichem Irrtum, errichtet wurde"

Hat es nun Folgen für die Gültigkeit des Testaments, wenn vor diesem Hintergrund der Vater auch noch wiederholt behauptet das Kind sei gar nicht von ihm? Könnte dies das Testament im oben genannten Sinne in Frage stellen? Umfasst "Irrtum" im oben genannten Sinne auch das fälschliche Leugnen der Vaterschaft?

lg.



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