Belästigende Post
Verfasst: 28.06.2004, 09:01
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bei anonymen Erhalt von pornografischen-beleidigenden Material, dessen Absender durch eine Untersuchung klar bestimmt werden kann; ist es in diesem Fall überhaupt sinnvoll den Täter anzuzeigen oder sind die Konsequenzen für den Täter ohnehin so gering, dass eine Anzeige sinnlos wäre?
Hochachtungsvoll Gerhard Dorner
Bei anonymen Erhalt von pornografischen-beleidigenden Material, dessen Absender durch eine Untersuchung klar bestimmt werden kann; ist es in diesem Fall überhaupt sinnvoll den Täter anzuzeigen oder sind die Konsequenzen für den Täter ohnehin so gering, dass eine Anzeige sinnlos wäre?
Hochachtungsvoll Gerhard Dorner