Sehr geehrte Damen und Herren!
Bei anonymen Erhalt von pornografischen-beleidigenden Material, dessen Absender durch eine Untersuchung klar bestimmt werden kann; ist es in diesem Fall überhaupt sinnvoll den Täter anzuzeigen oder sind die Konsequenzen für den Täter ohnehin so gering, dass eine Anzeige sinnlos wäre?
Hochachtungsvoll Gerhard Dorner
Belästigende Post
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