Im Motorraum eines PKW´s wurde ein Peilsender ID-1452, direkt an die Autobatterie angeschlossen, aufgefunden. Der Sender ist mit einem GPS-Empfangsgerät ausgestattet und einem Handyfunktionsblock (Sende-Empfangsanlage mit SIM-Karte).
Nach dzt Stand wurde der Sender von einem Privatdetektiven illegal in das FZ eingebracht (Verfügungsgewalt=Finder des Senders). Einbruchsspuren sind keine vorhanden.
Die zuständige Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass das Gerät an den Detektiven auszuhändigen sei, wenn er einen Eigentumsnachweis erbringt.
Die Handlung als solche bildet keinen strafbaren Tatbestand.
Anfrage: Wie liegt der Fall nach dem Zivilrecht -
-kann der StA eine "Ausfolgung" überhaupt anordnen - wenn "nichts" vorliegt?
-kann die "Ausfolgung" des Peilsender vom "Opfer" verhindert werden - bzw welche Möglichkeiten hat das Opfer = ist eine Besitzstörungsklage möglich? / - oder ist der Sender durch die illegale Einbringung in seinen Besitz und dadurch bereits in sein "Eigentum" übergegangen ? .....
Welche gestzlichen Bestimmungen sind zum Schutz von Opfern bei solchen "Angriffen" in Österreich vorhanden?
mfg
Enrico
Peilsender
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