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Erbe- 12% Pflichtanteil?

Verfasst: 03.01.2010, 15:05
von Langstrumpf
Hallo,

Ich wollte nachfragen ob es stimmt, dass einem als Sohn/Tochter einer verstorbenen Person ein Pflichtanteil von 12% der Erbmasse zusteht-?

Noch wichtig wäre zu wissen ob sich diese 12% nur auf das im Testament beschriebene Erbe beziehen ODER ob man in den 12% das gesamte Vermögen dieser Person berücksichtigen muss ( zB. wenn diese Person zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat- und eventuell dadurch das spätere Vermögen verringert hat)

Dankeschön für die Hilfe!

Verfasst: 04.01.2010, 11:54
von MG
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles, also keine feste Größe.

Sind Sie das einzige Kind des/der Verstorbenen und es gibt auch keinen Ehegatten, dann wäre Ihr gesetzlicher Erbteil 100% (Sie wären Alleinerbe), daher ist der Pflichtteilsanspruch 50%. Dieser Anspruch besteht aber nur in Geld gegen den/die Erben.

Ob Schenkungen an- bzw. einzurechnen sind, kann man so global nicht beantworten, dazu muss man die Schenkungsverträge, das Testament usw. usw. im Detail überprüfen.

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at