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Erbrecht - Unentschiedenheit bei Wahl des Notars!

Verfasst: 27.12.2009, 21:00
von Langstrumpf
Hallo!

Ich hätte da mal ne Frage zu einem Erbfall und zwar geht es darum, dass sich die Familie nicht entscheiden kann, zu welchem Notar man jetzt wegen des Testaments gehen soll (der eine ist zu Teuer, usw.). Was passiert in so einem Fall, wenn sich die Familie nicht einig wird? Geht der Fall dann direkt an den eigentlich zuständigen Notar (zB des jeweiligen Dorfes) über?

Danke für die Hilfe!

Verfasst: 28.12.2009, 14:25
von MG
Ich bin mir nicht sicher, was Sie meinen. Sie schreiben von einem "Erbfall" und vom Testament. Ist schon jemand gestorben, oder überlegen Sie, ein Testament zu errichten?

Wenn jemand gestörben ist, dann ist automatisch ein Notar zuständig, der zumindest gewisse Grunderledigungen machen muss.

Zur Errichtung eines Testamentes ist nicht unbedingt ein Notar notwendig. Auch ein selbst geschriebenes Testament (ACHTUNG, es muss alles selbst geschrieben sein,a lso nicht mit dem Computer un nur unterschreiben!!!) wäre gültig, aber man sollte schon wissen, WAS man schreibt..

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at

Verfasst: 30.12.2009, 11:25
von Langstrumpf
Hallo,

Es handelt sich hier um ein Testament einer bereits verstorbenen Person und darum, dass sich die Familie nicht entscheiden kann zu welchem Notar man gehen soll. Meine Frage ist jetzt eben ob es einen ganz bestimmten Notar gibt zu dem man gehen MUSS (zumindest im Falle dass man sich nicht für einen anderen Notar entscheidet) ? ?

Danke für die Hilfe!