Eigentumswohnung, Kauf nach Kaufvertrag nicht möglich !!
Verfasst: 08.12.2009, 19:33
Ich hatte meine EGT Wohnung, die ich selbst renoviert hatte , im Sept verkauft und sollte , um mein Kredit beizubehalten und nicht tilgen zu müssen , gleichzeitig eine anders ETG Wohnung kaufen. Das Geld sollte dann vom Treuhandkonto des verkauften Objektes auf das Treuhandkonto des gekauften Objektes überwiesen werden. Ich habe dann nach dem unterschreiben des 1. Kaufvertrages sofort eine 2. Wohnung zum Kaufen gesucht, und nach einer kurzen Zeit auch eine Wohnung gefunden. Den Kaufvertrag haben wir dann auch unterschrieben und das Geld vom 1. Kaufvertrag war auch schon inzwischen auf das Treuhandkonto.
Bis dann die Hausverwaltung durch eine Exekution mir eine unsachgemäße Renovierung vorwarf , und auch dann eine Exekution auf eine Summe von ca. 6.000,-€ wegen Entstehung einiger Risse (!!) im Trägermauer im Keller rausschickte. Es ist dann schließlich ein Sachverständiger bestellt worden, der die Sache bis vor Mitte Dezember klären soll , von wem diese Risse entstanden sind.
Abseites dieser Geschehnisse , bin ich aber vom dem Rechtsanwalt des 2. Kaufvertrages , wo ich die Wohnung parallel kaufen wollte , informiert worden , daß der Verkäufer nicht mehr interessiert ist, und droht vom KV zurückzutreten. Er hat auch seine Drohung bereits vor ein paar Tagen wahr gemacht, obwoh ich ihn mehrmals auf meine Lage hingewiesen hatte.
Jetzt habe ich vom Makler , und auch dem Rechtanwalt des 2. Kaufvertrages eine letzte Mahung wegen verstrichener Zahlungstermins bekommen, wo ich Provision und Honorar schuldig bin .
Kann der Käufer jetzt so einfach ( nachdem er natürlich seit 2 Monaten kein Geld gesehen hat ) einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ich ihn all diese Probleme erklärt hatte. Inzwischen hat auch die Maklerfirma die Wohnung wieder inseriert. Was soll ich jetzt tun, wenn ich die Wohnung doch kaufen will ?

Bis dann die Hausverwaltung durch eine Exekution mir eine unsachgemäße Renovierung vorwarf , und auch dann eine Exekution auf eine Summe von ca. 6.000,-€ wegen Entstehung einiger Risse (!!) im Trägermauer im Keller rausschickte. Es ist dann schließlich ein Sachverständiger bestellt worden, der die Sache bis vor Mitte Dezember klären soll , von wem diese Risse entstanden sind.

Abseites dieser Geschehnisse , bin ich aber vom dem Rechtsanwalt des 2. Kaufvertrages , wo ich die Wohnung parallel kaufen wollte , informiert worden , daß der Verkäufer nicht mehr interessiert ist, und droht vom KV zurückzutreten. Er hat auch seine Drohung bereits vor ein paar Tagen wahr gemacht, obwoh ich ihn mehrmals auf meine Lage hingewiesen hatte.

Kann der Käufer jetzt so einfach ( nachdem er natürlich seit 2 Monaten kein Geld gesehen hat ) einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ich ihn all diese Probleme erklärt hatte. Inzwischen hat auch die Maklerfirma die Wohnung wieder inseriert. Was soll ich jetzt tun, wenn ich die Wohnung doch kaufen will ?