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370€ Anwaltskosten für eine Zahlungsaufforderung?

Verfasst: 07.12.2009, 21:15
von gf0801
[Beitrag vom Verfasser entfernt]

Verfasst: 08.12.2009, 16:20
von MG
..Nun, der Brief alleine wirds nicht gewesen sein. Der Mandant ruft an, klagt sein Leid (Telefonat). Dann wird ein Termin zur Besprechung vereinbart, bei dem der Ablauf erzählt und juristisch bewertet wird (Konferenz). Vielleicht musste man Sie ja auch noch ausforschen und dann kam das Aufforderungsschreiben. Bei einem Streitwert von € 12.000,--, kann das dann schon den Betrag ergeben, den Sie genannt haben.

Sie können aber verlangen, dass Ihnen der Kollege seine Forderung aufschlüsselt.

Im übrigen bin ich immer wieder erstaunt, was es alles gibt (z.B. auf ein Gebot von € 12.000,-- = fast 165.000 Schilling...) zu "vergessen"...

mfG
RA Michael Gruner