Onlinekauf - Geld weg - kein Produkt

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LuckyLuke AUT
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Onlinekauf - Geld weg - kein Produkt

Beitrag von LuckyLuke AUT » 24.11.2009, 18:17

Hallo!

Hab mir im Internet eine gebrauchte Playstation 3 Slim von einem Privathändler um 250€ gekauft. Hab das Geld am nächsten Tag überwiesen und bis heute kein Produkt bekommen. Ich hab Kontodaten der Person, Name, E-Mail Adresse und Telefonnummer. Am Telefon ist sie nie erreichbar und per E-Mail hatte sie dauernd Ausreden (Schweinegrippe, Krankenhaus, Fehlsendung). Per E-Mail hat sie mir auch schon geschrieben, dass sie mir das Geld zurücküberweisen wird, dies ist bisher nicht geschehen.
Da ich meine 250€ wieder haben möchte, dachte ich mir mal hier zu fragen, welche weiteren Schritte ich gegen die Person einleiten kann.
Bitte um Hilfe, ich bin auch nicht gescheut einen Rechtsanwalt aufzusuchen wenn nötig um zu meinem Geld zu kommen.
Ich hab die Überweisungsbestätigung noch und eine E-Mail von ihr in der sie schreibt, die Playstation 3 nach Zahlungseingang zu verschicken.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Lukas



balfour
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Beitrag von balfour » 24.11.2009, 18:56

Hallo!

Bevor Sie Ihre € 250 einklagen können, müssen Sie erst den Kaufvertrag auflösen. Am besten richten Sie ein Schreiben an den Vertragspartner, in dem Sie die Übergabe der Playstation binnen 14 Tagen bei sonstigem Rücktritt vom Vertrag fordern (die Nachfristsetzung ist leider nötig, bevor Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld verlangen können). Gleichzeitig sollten Sie ihn daran "erinnern", dass er, wenn er nicht liefert und dadurch Ihr Rücktritt wirksam wird, natürlich die € 250 rücküberweisen muss, widrigenfalls Sie Klage erheben werden.

Tut er das nicht, können Sie bei dem Bezirksgericht, in dessen Sprengel er seinen Wohnsitz hat (die Zuständigkeit finden Sie zB auf der Homepage des BMJ), Klage erheben. Ihre Forderung erfüllt alle Voraussetzungen für eine Mahnklage - ein vereinfachtes Verfahren, bei dem keine Verhandlung angesetzt wird, sondern gleich ein Zahlungsbefehl erlassen wird. Diesen wird er nur beeinspruchen, wenn er wirklich der Meinung ist, dass Ihre Forderung nicht zu Recht besteht, da er ansonsten auch noch höhere Verfahrenskosten bezahlen müsste. Laut Ihren Angaben ist ein Einspruch daher unwahrscheinlich und der Zahlungsbefehl binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu erfüllen.

Wenn Sie keinen Rechtsnwalt einschalten wollen, können Sie sich bei Gericht an den Amtstagen (ebenfalls BMJ Homepage) informieren, was Ihre Mahnklage enthalten muss und wie Sie einzubringen ist. Sie können diese aber auch gleich beim zuständigen Bezirksgericht zu Protokoll geben, dann müssen Sie sich nicht mit den Formalia plagen.

lg

LuckyLuke AUT
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Beitrag von LuckyLuke AUT » 24.11.2009, 20:12

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort. Gibt es eine Vorlage dafür wie ich dem Verkäufer schreiben soll, dass er mir binnen 14 Tagen die Playstation übergeben muss? Oder kann ich das ganz formlos schreiben?

balfour
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Beitrag von balfour » 24.11.2009, 20:45

Formlos reicht, wichtig ist nur, dass Sie dabei den Rücktritt vom Vertrag aussprechen, wenn er die Frist nicht einhält...

LuckyLuke AUT
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Beitrag von LuckyLuke AUT » 24.11.2009, 21:48

Hallo!
Hab das jetzt so geschrieben:

Sehr geehrte Frau B.!
Hiermit fordere ich die Übergabe der „Playstation 3 Slim“ binnen 14 Tagen. Sollte dies nicht geschehen, so werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sollte die „Playstation 3 Slim“ nicht innerhalb dieser Frist bei mir eingelangt sein, so sind die 250€ auf mein Konto zu überweisen. Widrigenfalls werde ich eine Mahnklage gegen Sie erheben.
Gruß!
Lukas A.


Passt das so??

balfour
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Beitrag von balfour » 25.11.2009, 08:09

Klingt gut!

LuckyLuke AUT
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Beitrag von LuckyLuke AUT » 25.11.2009, 08:12

ich schick ihr das jetzt per E-Mail und is egal ob sie darauf antwortet oder nicht. In 2 Wochen kann ich dann erst den nächsten Schritt einleiten oder?

balfour
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Beitrag von balfour » 25.11.2009, 08:43

Richtig, erst dann können Sie klagen.

MG
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Beitrag von MG » 25.11.2009, 09:27

...machen Sie lieber gleich eine Strafanzeige und schließen Sie sich dem Verfahren als Privatbeteiligter mit Ihrem Schaden an. Sie können diese Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle aufgeben. Machen Sie sich aber telefonisch einen Termin aus. DAs kostet nämlich nichts, während Sie bei der Klage Gerichtsgebühr zahlen müssen, die Sie vielleicht nie zurücck bekommne, wenn vom Schuldner nichts zu holen ist.

mfG
RA Michael Gruner

LuckyLuke AUT
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Beitrag von LuckyLuke AUT » 25.11.2009, 19:24

Also soll ich zu einer Polizeistelle in meiner Nähe gehen? und dann? ich hab von der verkäuferin nur name und telefonnummer und kontodaten. keine adresse. was soll ich denen auf der polizei sagen? Kann ich nach der Anzeige bei der Polizei mittels ihrer Telnr oder Kontodaten auch ihre Adresse bei Ihrer Bank oder bei ihrem Telefonanbieter erfragen?

Gruß!
Lukas

MG
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Beitrag von MG » 26.11.2009, 21:16

Es geht nicht darum, dass SIE die Daten bekommne, sondern, dass die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft den Täter ausforscht. Und ja, die können das (.....wenn sie wollen....).

LuckyLuke AUT
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Beitrag von LuckyLuke AUT » 29.11.2009, 21:27

ich war am freitag nachmittag bei der polzei, mit dem gesamten e-mail verkehr und der überweisungsbestätigung. hab dort eine anzeige gemacht und es wurde alles detailiert protokolliert. Am Abend hat mich die Polizistin schon angerufen, dass sie die Frau ausfindig gemacht haben und die schon bekannt ist bei der Polizei in Vorarlberg. Jetzt kann ich nur hoffen, dass ich mein Geld irgendwie bekomm.

MG
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Beitrag von MG » 30.11.2009, 09:44

Freut mich, dass Sie zumindest einen Teilerfolg zu verbuchen haben..

mfG
RA Michael Gruner

LuckyLuke AUT
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Beitrag von LuckyLuke AUT » 01.12.2009, 06:34

ja danke. Das ganze geht jetzt zum Gericht nach Vorarlberg, aber ich hab keine Ahnung wie lange das dauern kann. Wenn die Dame nix verdient und nicht über der Armutsgrenze lebt, dann wird man dort nix holen können. Ich bin ja mal gespannt. Sobalds was neues gibt meld ich mich hier wieder.

christian eggenberger
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Beitrag von christian eggenberger » 21.06.2010, 19:25

hallo, wie ist die sache ausgegangen ?

Weil ich habe EXAKT das gleiche Problem:

-) 350€ für gebrauchte PS3 Slim mit 250 GB + 8 Spiele (Privatverkauf)
-) wurde angeblich verschickt
-) nachdem nichts ankam und ich mit Anzeige drohte wurde mir "angeblich" das Geld zurücküberwiesen

tja und mittlerweile sinds 2 Monate ohne Geld oder PS3

Hat sich das durch die Polizei geklärt? weil ich möchte morgen mit den mails, kontoauszügen usw hinschauen.

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