Pflege von Angehörigen und Schenkung
Verfasst: 22.11.2009, 20:55
Hallo!
Wir haben ein Problem innerhalb der Familie: die Tochter (Mindestpensionistin) pflegt seit 4 Jahren die Großmutter und hat dafür vor 2 Jahren die Wohnung geschenkt bekommen, die beide bewohnen (Wert 30.000,-). Die Tochter leistet Pflege an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr und deckt alle Bereiche ab (ganzer Haushalt, sämtliche Fahrten, Pflege inkl. Medikamenteneinteilung, etc.), trotzdem besteht die Großmutter darauf, dass die Tochter die halben Betriebskosten (200,- monatlich) sowie überwiegend Lebensmittel- und Tankkosten trägt (Tochter Mindestpensionistin, Großmutter ca. 1.800,- Pension). Sämtliche Reparaturen in der Wohnung muss die Tochter alleine tragen, andererseits verweigert die Großmutter die Anschaffung neuer Möbel, selbst im Schlafzimmer der Tochter.
Die Wohnung kann nicht verkauft werden, da die Großmutter ein lebenslanges Wohnrecht hat.
1) Kann die Schenkung der Wohnung rückgängig gemacht werden und kann die Tochter dann den Wert der letzten 4 Jahre Pflegeleistung als Ersatz verlangen? Wie wird das berechnet, muss diese Ersatzleistung versteuert werden?
1) Welche Möglichkeiten hat die Tochter, sich zukünftige Pflegeleistung in Geld abgelten zu lassen?
Vielen Dank!
Wir haben ein Problem innerhalb der Familie: die Tochter (Mindestpensionistin) pflegt seit 4 Jahren die Großmutter und hat dafür vor 2 Jahren die Wohnung geschenkt bekommen, die beide bewohnen (Wert 30.000,-). Die Tochter leistet Pflege an 7 Tagen die Woche, rund um die Uhr und deckt alle Bereiche ab (ganzer Haushalt, sämtliche Fahrten, Pflege inkl. Medikamenteneinteilung, etc.), trotzdem besteht die Großmutter darauf, dass die Tochter die halben Betriebskosten (200,- monatlich) sowie überwiegend Lebensmittel- und Tankkosten trägt (Tochter Mindestpensionistin, Großmutter ca. 1.800,- Pension). Sämtliche Reparaturen in der Wohnung muss die Tochter alleine tragen, andererseits verweigert die Großmutter die Anschaffung neuer Möbel, selbst im Schlafzimmer der Tochter.
Die Wohnung kann nicht verkauft werden, da die Großmutter ein lebenslanges Wohnrecht hat.
1) Kann die Schenkung der Wohnung rückgängig gemacht werden und kann die Tochter dann den Wert der letzten 4 Jahre Pflegeleistung als Ersatz verlangen? Wie wird das berechnet, muss diese Ersatzleistung versteuert werden?
1) Welche Möglichkeiten hat die Tochter, sich zukünftige Pflegeleistung in Geld abgelten zu lassen?
Vielen Dank!