hab da mal ne frage! wohne im letzten stock mit einem balkon. im stiegenhaus befindet sich ein rauchfangkehrerausstieg auf meinen balkon. meine frage, darf ich diesen rauchfangkehrerausstieg versperren, wenn der zuständige rauchfangkehrer einen schlüssel bekommt? meine sorge ist, dass einbrecher einfach über diese lucke auf meinen balkon steigen können und somit zugang über die balkontüre in die wohnung haben. desweiteren kann jede x-beliebige person in das stiegenhaus und dann auch auf meinen balkon.
mfg
Rauchfangkehrerausstieg versperrbar?
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yes you can
Frei nach Georg Jelinek: Es besteht die normative Kraft des Faktischen. Ich empfehle einfach das Ding zu versperren und dem Rauchfangkehrer einen Schlüssel zu geben. Die Übernahme vom RK würde ich mir allerdings quittieren lassen. Es gibt eine Reihe von Dachböden die versperrt sind und ein entsprechender Schlüssel beim RK deponiert ist.
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