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Kredit - Bürgschaft - Privatkonkurs

Verfasst: 20.10.2009, 05:13
von sonnenblume1
Wir haben vor einigen Jahren einen Kredit aufgenommen, für diesen meine Mutter bürgt. Wegen großer Zahlungsschwierigkeiten hat die Bank den Akt einem Inkassobüro zur Eintreibung übergeben. Nun haben wir uns getrennt (Scheidung noch nicht eingereicht) und möchte ich alles geregelt wissen.

1.)Was muss ich tun um die offene Forderung - wie bei einer Scheidung üblich - 50:50 teilen zu lassen? Ich habe die Trennung beim InkBüro bereits bekanntgegeben und mir den offenen Saldo zuschicken lassen.

Ich bzw. wir konnten uns auch an die vereinbahrte Rate nicht halten - das InkBüro hat sich aber immer mit dem zufrieden gegeben was ich einbezahlt habe. Ich nehme an das der Zahlungswille zählt.

2.) Wenn die Summe nun geteilt ist - was passiert wenn mein Noch-Ehemann gar nícht bezahlt bzw. nur sehr wenig? Im September hat er 20 Euro einbezahlt. Er kann nicht mehr exekutiert werden, weil er wegen anderer Exekutionen schon am Exminimum ist.

3.) einerseits habe ich vor meine Zahlungen so weiter zu führen wie bisher. Aber wenn man sich die Höhe der Forderung ansieht (ca. 88.000 Euro - geteilt wären es dann 44.000) verglichen mit meinem Einkommen, (ca. 1.330 Euro) bin ich eigentlich als Zahlungsunfähig einzustufen und habe ich deshalb auch schon über einen Privatkonkurs (Zahlungsplan, Abschöpfung etc.) nachgedacht. Aber: wie läuft das mit dem Bürgen? Ich möchte meine Mutter selbstverständlich schadlos halten.

4.) Sollte es doch eine Möglichkeit für mich geben - ohne das meine Mutter zu Kasse gebeten wird - wie hoch wäre mein Existenzminimum? Ich habe einen neun jährigen Sohn, für den ich einen monatlichen Unterhalt von 230 Euro erhalte und eine 23-jährige Tochter, die zwar schon selbst die Familienbeihilfe bezieht, auch 6 Monate im Jahr geringfügig beschäftigt ist, ich aber doch teilweise für ihren Lebensunterhalt aufkommen muss.

Ich hoffe viele Antworten auf meine vielen Fragen zu bekommen. Danke schon im voraus.

Mein Motto: es gibt für alles eine Lösung und aufgeben tu ich maximal Briefe :D

Lg Sonnenblume

Verfasst: 20.10.2009, 12:38
von MG
1. Scheidung:
Der Kredit kann durch das Gericht nicht 50:50 geteilt werden, sondern es kann maximal ein Beschluss gem. § 98EhEG ergehen, wonach einer Hauptschuldner wird (bleibt) und der andere Ausfallsbürge wird.

Aber Sie können natürlich im Innenverhältnis vereinbaren, dass sich jeder verpflichtet eine Hälfte zurück zu zahlen, die Bank ist daran aber nicht gebunden!

2. Wenn er nicht zahlt, dann werden Sie und/oder die Bürgin dran kommen.

3. Die Bürgin haftet weiterhin,a uch wenn Sie einen PK durchziehen.

4. Ihre Mutter kommt aus der Sache nur raus, wenn das mit der Bank so vereinbart wird. Bei der Berechnung des "Existenzminimums" bleibt die 23 jährige unberücksichtigt.

Tabellen finden Sie hier:

http://www.vdroe.at/uploads/media/Dritt ... e_2009.pdf

Wenn Ihre 1330,-- netto gemeint sind, dann sind ca. 1.100,-- pfändungsfrei (bitte nachprüfen, hab sehr eilig über die Tabellen geschaut)


MfG
RA Michael Gruner