Probleme m. Nachbarn - Wegerecht und Hecke

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thomas_19760
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Probleme m. Nachbarn - Wegerecht und Hecke

Beitrag von thomas_19760 » 05.10.2009, 12:41

Hallo,

wir haben Probleme mit einem Nachbarn. Er hat auf unserem Grund ein Servitut. Er hat das Fahr- und Gehrecht (Fahrzeuge aller Art) und zusätzlich noch das Recht sämtliche Abwässer über unser Grundstück zu führen und auch die Trinkwasserleitung zu verlegen. Die Leitungen sind alle verlegt.
Nun möchte er, weil er keine Instandsetzungsarbeiten leisten möchte, den Weg schottern,...
Wir waren eigentlich der Meinung, dass er das nicht ohne unsere Zustimmung darf, doch als ich auf zivilecht.online folgendes gelesen habe - bin ich eigentlich geschockt:

"Zulässig ist es, dass der Berechtigte einen Fahrweg beschottert, der zum Befahren mit Motorfahrzeugen für das herrschende Gut dient; EvBl 1968, 230."

Darf er das ohne unsere Zustimmung? Im Kaufvertrag als auch im Grundbuch ist keine Wegbreite festgelegt - wie breit darf er schottern, falls er das wirklich darf?
Wir brauchen diese Befestigung nicht, denn viele Jahre haben wir immer darauf geachtet, dass wir nur dann über diesen Wiesenweg fahren, wenn es die Witterung zulässt. Können wir zur finanziellen Beteiligung gezwungen werden, obwohl wir den Schotter nicht brauchen und wollen?

2. Problem:

Dieser Nachbar hat entlang der Grundstücksgrenze eine Hecke, die 2,5-3m hoch ist. Die sträucher hängen teilweise 20-40 cm über die Grundstücksgrenze. Auch betonierte Säulen und Zaunsäulen hängen schon ca. 15cm in unser Grundstück.
Eigentlich war ich auch hier der Meinung, das der Nachbar dazu verpflichtet werden kann, dies zu beheben. Doch nachdem ich das Nachbarschaftsrecht 2004 gelesen habe, bin ich auch hier schockiert:

Stimmt es, dass man den Nachbarn nicht dazu zwingen kann die Hecke auf unserere Seite zu schneiden? Wir haben lt. diesem gesetzt zwar die Möglichkeit die Hecke selbst zu schneiden, doch dies muss SCHONEND geschehen. Was ist wenn ich nun teilweise auf das Grenzniveau zurückschneide(bis zu 40cm) und die Sträucher eingehen?
Wie verhält es sich mit den Säulen? Muss er die auf Grenzniveau richten?
Wenn ja - kann er eine Kostenbeteiligung verlangen? Kann man ihm den Zutritt für den Heckenschnitt verweigern(klar, dann müssten wir sie schneiden)?

Ehrlich gesagt - wenn man Dienstbarkeiten auf dem Grundstück hat - ist man ein armer Grundstücksbesitzer mit Pflichten und NULL Rechten :(

Würden nie wieder dieses Grundstück kaufen.

Danke im voraus und lg,
Karl



MG
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Beitrag von MG » 05.10.2009, 13:03

Sehr verkürzt: Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann kann der Berechtigte auf seine Kosten eine Oberfläche herstellen, die für die Ausübung des Fahrrechtes notwenig oder zweckmäßig ist.

Hecke: Sie können (müssen) die Hecke schneiden, also bis zur Grundgrenze hin. Der Nachbar hat kein Recht, Ihr Grundstück für den Schnitt zu betreten.

Zaunsteher, Säulen etc. Diese müss(t) en auf seiner Seite stehen, dürfen sich auch nicht auf ihr Grundstück neigen. Sollte dies passieren, können Sie die Behebung dieses Zustandes verlangen (falls nicht Sie für den Zaun selbst verantwortlich sind) und durchsetzen.

Erhaltung des Zaunes: Das kommt darauf an, "wessen" Zaun das ist, also wer ihn errichtet hat, oder wie die Erghaltung vereinbart ist.

MfG
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

thomas_19760
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Danke!

Beitrag von thomas_19760 » 05.10.2009, 13:12

Sehr geehrter Herr Mag. Gruner!

Besten Dank für die Auskunft. Betreffend Säulen: Wie sieht es in diesem Fall mit den Kosten aus? Muss sie der Nachbar zur Gänze tragen oder gibt es eine Halnbierung?

Mfg
Karl

thomas_19760
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Nachtrag:

Beitrag von thomas_19760 » 05.10.2009, 13:17

Sie haben geschrieben, dass er AUF SEINE KOSTEN den Weg beschottern darf falls nichts anderes vereinbart. Doch wie sieht es aus, wenn wir ein Stück des Weges ZWANGSLÄUFIG mitbefahren, wenn es erforderlich ist?
Müssen wir dann mitzahlen bzw. instandhalten?

Mfg
Karl

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