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Eigentum?

Verfasst: 02.10.2009, 13:22
von Andrea1
Ich habe folgende Frage:
Ist es dem Hausverwalter einer Eigentumsliegenschaft erlaubt, Schuhablagen vor Wohnungstüren durch eine Fremdfirma entfernen zu lassen?
Danke, Andrea

Verfasst: 02.10.2009, 17:04
von MG
Nicht sofort, aber es kann (und wird üblicherweise) vorher angekündigt. War es das nicht, muss man Ihnen den Schaden ersetzen.

Aber nur zur Klarstellung: Das Abstellen von Schuhen, etc. am Gang ist ein unzulässiger Eingriff des einzelnen Wohnungseigentümers in das Gemeinschaftseigentum und auch feuerpolizeilich verboten.

MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at