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Fernabsatzgesetz

Verfasst: 16.06.2004, 12:51
von JUSLINE
Gilt das Fernabsatzgesetz (insbesondere das Rücktrittsrecht) auch dann, wenn ich die Ware in einer Filiale abhole? Bestellt wurde sie per Internet, man konnte sie entweder per Post zuschicken lassen oder in einen Filiale zum Abholen hinschicken lassen.



Danke für Hinweise,

Manuela


RE: Fernabsatzgesetz

Verfasst: 16.06.2004, 16:14
von JUSLINE
Die §§ 5c bis 5i gelten für Verträge, die unter

ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer

Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, sofern sich der

Unternehmer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder

Dienstleistungssystems bedient.



Daraus würde ich schließen ja gilt auch bei Abholung in Filiale



Bernhard


RE: Fernabsatzgesetz

Verfasst: 16.06.2004, 21:41
von JUSLINE
sofern sich der Unternehmer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems bedient.





Heißt das nicht, daß die Ware per Post, Botendienst o.ä. verschickt werden muß?



Gruß,

Manuela




RE: Fernabsatzgesetz

Verfasst: 17.06.2004, 14:17
von JUSLINE
die ware wurde an die filale übersendet, ein sog. Pick Point System ist durchaus möglich für Fernabsatz, also eher ja.




Hat sich erübrigt

Verfasst: 19.06.2004, 10:47
von JUSLINE
Als ich das Gerät abholen wollte, mußte ich feststellen, daß es inzwischen zu einem Ausstellungsstück mutiert ist. Angeblich ein Versehen.



Damit erübrigt sich das Fernabsatzgesetz, denn der Händler ist nicht imstande, die Ware im bestellten Zustand zu liefern. Ich habe ein neues Gerät und kein Ausstellungsstück bestellt. Schon gar nicht zahle ich dafür den vollen Neupreis.



Gruß,

Manuela