Schadenersatz für Buchhaltung
Verfasst: 27.09.2009, 23:42
Hallo,
mein Problem ist Folgendes:
Mein ehemaliger Klient hat mich (gewerblicher Buchhalter) auf Schadenersatz geklagt. Auf Grund privater Umstände habe ich einige Male das UVA-Formular nicht an das FA geschickt, woraufhin er eine Geldstrafe vorgeschrieben bekam, die ich dann mit meinem Honorar mit ihm verrechnete. Er will aber jetzt das Honorar für ein ganzes Jahr zurück, denn er sagt, es ist ein Werkvertrag und ein Teil ist nicht erfüllt worden und deshalb gibt es überhaupt kein Honorar. Ist das möglich?
Bitte um Kommentare. Danke
mein Problem ist Folgendes:
Mein ehemaliger Klient hat mich (gewerblicher Buchhalter) auf Schadenersatz geklagt. Auf Grund privater Umstände habe ich einige Male das UVA-Formular nicht an das FA geschickt, woraufhin er eine Geldstrafe vorgeschrieben bekam, die ich dann mit meinem Honorar mit ihm verrechnete. Er will aber jetzt das Honorar für ein ganzes Jahr zurück, denn er sagt, es ist ein Werkvertrag und ein Teil ist nicht erfüllt worden und deshalb gibt es überhaupt kein Honorar. Ist das möglich?
Bitte um Kommentare. Danke