Hallo liebe User!
Wer kann mir dabei genauere Informationen geben:
Ich möchte eine Wohnhausliegenschaft verkaufen, welche ich ca. 12 Jahre genutzt habe. Im Zuge der Verkaufs-Verhandlungen haben wir erfahren, dass es laut GB-Auszug keine eigene Zufahrt gibt!
Ich bin jedoch im Besitz einer Kopie eines Vertrages aus dem Jahr 1969 aus welchem hervorgeht, dass die seinerzeitigen Besitzer ein entsprechendes Benutzungsrecht mit dem Nachbarn vereinbart haben. Aus welchen Gründen auch immer, wurde das jedoch im Grundbuch nie eingetragen.
Meine Kauf-Interessenten sind verständlicherweise aufgrund dieser "nicht vorhandenen Zufahrt" verunsichert und wir möchten diesen Umstand so schnell und einfach wie möglich bereinigen.
Beim zuständigen Bezirksgericht wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die Benutzung der Zufahrt bereits in ersessenes Recht übergegangen ist, wenn die Zufahrt mindestens 30 Jahre genutzt wurde und es nachweislich eine Vereinbarung darüber gibt. Meiner Meinung nach sind diese Voraussetzungen gegeben.
Ich habe mit meinen Nachbarn und Vorbesitzern das beste Einvernehmen, möchte mir aber die Eintragung des Wegerechts bzw. sogar den Ankauf der Einfahrt aus Kosten- und Zeitgründen ersparen.
Haben meine Liegenschaftskäufer daher unter den gegebenen Umständen eine Rechtssicherheit bzw. wie ist die Sache möglichst einfach, schnell und kostengünstig zu lösen?
Wegerecht/Ersessenes Recht
Wenn ohnedies Einvernehmen besteht, dann sollten Sie eine Vereinbarung über die Einräumung eines Wegerechtes (Geh- udn Fahrrecht) abschließen und dieses Wegerecht im Grundbuch eintragen lassen.
Der finanzielle Aufwand dafür hält sich in Grenzen und schafft klare Verhältnisse.
MfG
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Der finanzielle Aufwand dafür hält sich in Grenzen und schafft klare Verhältnisse.
MfG
RA Mag. Michael Gruner
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