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Bürgermeister: rechtliche Kompetenzen

Verfasst: 14.09.2009, 20:33
von Harry K.
Hallo!

Hab da mal eine Frage bezüglich der rechtlichen
Kompetenzen eines Bürgermeisters:

Im Gemeinderat der Stadt kam es vor 3 Jahren
zu einem Beschluss. Dieser Beschluss wurde
vom Bürgermeister damals mitgetragen.
Jetzt weigert er sich aber diesen umzusetzen.

Meine Frage:
Verhält sich der Bürgermeister rechtswidrig
wenn er den Beschluss nicht umsetzt und
es auch keinen neuen Beschluss des Gemeinderates
in dieser Causa gibt?

MfG
Harry

Verfasst: 15.09.2009, 09:50
von MG
1. Welches Bundesland
2. Um welche Thematik geht es-Zuständigkeit?
2. Wie wäre der Beschluss umzusetzen (welche normative Rechthandlung muss/müsste gesetzt werden)?

Dann kann mein einmal prüfen, on der BM überhaupt säumig ist...

mfG
RA Michael Gruner

Verfasst: 15.09.2009, 16:24
von Harry K.
1. Kärnten
2. Baumaßnahme die vom Land finanziert wird
3. An der Variante festhalten, die beschlossen wurde

Jetzt stellt sich die Frage ob ein neuer Gemeinderatsbeschluss
notwendig ist, oder ob der Bürgermeister alleine entscheiden
kann, wenn man ein Teilstück der Baumaßnahme ändern wollte?
Ein neuer Gemeinderatsbeschluss hätte sehr wahrscheinlich
keine Mehrheit!

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre rasche Antwort!

MfG
H.