Ab wann beginnt etwas, eine "Beleidigung" zu sein?

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Max_C
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Registriert: 09.09.2009, 11:08

Ab wann beginnt etwas, eine "Beleidigung" zu sein?

Beitrag von Max_C » 09.09.2009, 11:47

Schönen guten Tag!
An folgendem, rein hypothetischen Fallbeispiel, möchte ich eine Frage ansprechen, die mich schon seit sehr langer Zeit beschäftigt - nämlich, was ist im strafrechtlichen Sinn wirklich beleidigend und was nicht?

Das Beispiel: Bei einer Verkehrskontrolle wird man von einem Exekutivbeamten, der eher der präpotenten Sorte zuzurechnen ist, unwirsch mit der Behauptung konfrontiert, man habe ohne Freisprecheinrichtung telefoniert.
Dies stimmt jedoch nicht und man gibt dem Beamten daraufhin folgende mögliche Antworten (Wichtig - welche davon sind als beleidigend, was das Strafrecht betrifft, aufzufassen?):

a.) Ihre Unterstellung ist an intellektueller Schlichtheit nicht mehr zu unterbieten.

b.) Ihr Wahrnehmungsvermögen scheint mir in einem Paralleluniversum geerdet zu sein.

c.) Sie interessieren sich wohl für alternative Realitäten?

d.) Unterliegen Sie einer totalen Sehstörung, oder wie kommen sie zu dieser unverschämten Behauptung?

e.) Sie müssen hier deshalb nicht gleich in logopädische Lynchlaune verfallen.

f.) Es gehört wohl ein gewisses Maß an intellektueller Vernageltheit dazu, um mir so etwas unterstellen zu können.

g.) Wer nichts zu sagen hat, muss wohl besonders laut lärmen.


Und abschließend für den literarisch gebildeten Beamten:
h.) Kennen sie eigentlich das Götz-Zitat? :D

Würde mich sehr freuen zu erfahren, ob irgend etwas von den obigen Aussagen, möglicherweise, oder sogar ganz sicher, den Rechtsapparat in Bewegung setzt.



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