Privatverkäufe / -versteigerungen

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Anton Jungwirth
Beiträge: 4
Registriert: 25.08.2009, 20:31

Privatverkäufe / -versteigerungen

Beitrag von Anton Jungwirth » 06.09.2009, 11:37

Hallo!

Was ich mich schon immer gefragt habe:
Gibt es eine gesetzliche Grenze bei Privatverkäufen? Wenn man zum Beispiel über Ebay extrem viel versteigert, fallen dann irgendwann Steuern an, bzw. müsste dann auch ein Gewerbe gegründet werden?

Über Antworten würde ich mich freuen

MfG



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 07.09.2009, 11:47

Hallo Anton!
Dir Frage ist recht einfach zu beantworten:
Wurden die Sachen, die Sie verkaufen für private Zwecke gekauft, mit dem Ziel diese auch privat zu nutzen bzw. wurden diese Sachen auch wirklich privat genutzt, dann handelt es sich um einen Privatverkauf, bei dem in der Regel auch kein wirklicher, steuerlich relevanter Gewinn erzielt wird.

Kaufen Sie hingegen Waren ein, mit dem Ziel/Absicht diese wieder zu verkaufen und daraus allenfalls auch einen Gewinn zu erzielen, so ist das eine gewerbliche Tätigkeit und Sie müssen ein Handelsgewerbe anmelden. - Eine Grenze dafür gibt es nicht. Auch eine einmalige Tätigkeit kann bereits eine gewerbliche Tätigkeit darstellen.
Informationen über Möglichkeiten und Kosten (auch nebenberuflich) ein Geschäft zu machen, bekommen Sie am einfachsten bei der Wirtschaftskammer/Gründerservice oder Bezirksstelle bzw. unter www.wko.at

Viele Grüße,
Andreas

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