Der Vermieter nimmt während der abwesenheit, des Mieters, mehrere bewegliche Sachgüter aus dessen Zimmer. Handel hier der Vermieter Schuldhaft. Da er es aus dem Besitz des Mirters dauern Entzieht? Kann hier eine anzeige wegen diebstahl Eingebracht werden?
Mag.(FH)Harald Dona_Haemmerle
Marktstraße 11
A-6850 Dornbirn
Miete
RE: Miete
wenn die sachen eigentum des Mieters sind auf jeden fall. Der Vermieter darf ohne zustimmung des mieters das mietobjekt nur bei gefahr im verzug betreten.
wenn die sache eigentum des vermieters ist, ist es abhängig ob es zum mietgegenstand gehört und der mieter somit ein recht der innehabung hat.
mfg
Bernhard
wenn die sache eigentum des vermieters ist, ist es abhängig ob es zum mietgegenstand gehört und der mieter somit ein recht der innehabung hat.
mfg
Bernhard
RE: Miete
jedenfalls ist es eine vertragsverletzung. der vermieter darf doch nicht einfach eigenmächtig sachen aus dem vermieteten zimmer entfernen! auch wenn also keine gerichtliche strafbarkeit gegeben sein sollte, haben sie rechtlichen möglichkeiten (zivilrechtsweg).
mfg, akita
mfg, akita
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